Aufstallungspflicht im Saalekreis

von 5. Januar 2021

Der Saalekreis hat zum Schutz vor der Geflügelpest eine Aufstallungsanordnung für Geflügel in Risikogebieten des Landkreises erlassen. Diese wurde im Amtsblatt des Saalekreises am 16.12.2020 bekanntgegeben und ist am darauf folgenden Tag in Kraft getreten. Regelmäßig gehen bei dem Veterinäramt des Landkreises jedoch Beschwerden darüber ein, dass Geflügelhalter gegen die Allgemeinverfügung verstoßen würden. Grund hierfür kann sein, dass die Allgemeinverfügung bei privaten Geflügelhalterinnen und -haltern noch wenig bekannt ist.

Daher möchte der Landkreis noch einmal darauf hinweisen, dass sämtliches gehaltenes Geflügel im Saalekreis, seit 17. Dezember 2020 ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter geeigneten Schutzvorrichtungen zu halten sind. Schutzvorrichtungen müssen nach oben gegen Einträge gesichert sein. Dies kann beispielsweise durch eine dichte Abdeckung geschehen. Bei Verwendung von Netzen oder Gittern ist darauf zu achten, dass eine Maschenweite von 25mm nicht überschritten wird. Zudem muss die Vorrichtung an allen Seiten mit Abgrenzungen gesichert sein, sodass keine Wildvögel eindringen können.

So sollen die Geflügelbestände, zu denen beispielsweise Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse zählen, vor einer Infektion mit dem Virus der Geflügelpest geschützt werden. Das Virus ruft schwere Erkrankungen mit hohen Verlusten in Geflügelbeständen hervor und ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche.

Vor dem Erlass der Allgemeinverfügung hat das Veterinäramt eine Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Risikobewertungen des Friedrich-Löffler-Instituts (Insel Riems) und des Landes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Für diese wurde zugrunde gelegt, dass der Saalekreis Durchzugsgebiet für wildlebende Wasservögel ist. Außerdem wurde berücksichtigt, dass es im Saalekreis einige Flüsse und Seen gibt, die als Rastplätze für Zugvögel dienen. Die Gefahr der Einschleppung des hochpathogenen aviären Influenzavirus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände wird daher als hoch eingeschätzt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Geflügelpest durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Saalekreis eingetragen werden kann.

Als Risikogebiet wurde der gesamte Landkreis Saalekreis bestimmt. Ausgenommen hiervon ist die Stadt Querfurt mit ihren Ortschaften (Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach, Ziegelroda) und die Verbandsgemeinde Weida-Land mit ihren Mitgliedsgemeinden (Barnstädt, Farnstädt, Nemsdorf-Göhrendorf, Obhausen, Schraplau, Steigra). Für diese Gebiete wurde das Risiko zunächst als nicht so hoch eingestuft, dass eine Aufstallungspflicht zwingend erforderlich ist. Dennoch wird die Aufstallung auch außerhalb der Risikogebiete dringend empfohlen.

Zum Schutz der Tiere soll das Geflügel außerdem nur an Orten gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel unzugänglich sind. Insbesondere Futter, Einstreu und andere Materialien sind wildvogelsicher aufzubewahren.

Sind Geflügelhalter der Meldepflicht ihrer Geflügelhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bisher nicht nachgekommen, ist die Meldung unverzüglich nachzuholen.

Verendete Wasser- oder Greifvögel sind dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Dieses entscheidet über die Einsendung zur Untersuchung.

Weitere Informationen erhalten Sie auf https://www.saalekreis.de/de/hinweise-zur-gefluegelpest.html