Außengastronomie ohne Schnelltest im Saalekreis

von 7. Juni 2021
  1. Juni 2021: 29
  2. Juni 2021: 18
  3. Juni 2021: 16
  4. Juni 2021: 15
  5. Juni 2021: 16

Das bedeutet, dass ab Dienstag, dem 08.06.2021 die 2. Amtlichen Bekanntmachung nach § 13 Abs. 1 der 13. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft tritt. Damit gehen weitere Lockerungen u.a. in der Gastronomie und den privaten Kontakten einher.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte sind mit Freunden, Verwandten und Bekannten einer Person mit höchstens zehn weiteren Personen gestattet. Verwandte und zum Haushalt gehörende Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen.

Gastronomie

Die Außengastronomie kann ohne Schnelltest besucht werden. Für die Innengastronomie ist die Beschränkung der Öffnungszeiten aufgehoben. Jedoch ist hier weiterhin die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests erforderlich.

Einzelhandel

Eine Anwesenheitsliste muss nicht mehr geführt werden. Die Regelung der Zugangsbeschränkung sowie des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes mit FFP-2 oder medizinischer Maske bleiben bestehen.

Kultur und Freizeit

Museen, Ausstellungen und Zoos (Außenbereich) dürfen öffnen. Literaturhäuser, Kinos, Theater und Konzerthäuser können unter der Voraussetzung eines negativen Schnelltests im Innenbereich für maximal 250 Personen und im Außenbereich für maximal 500 Personen Veranstaltungen durchführen. Sportveranstaltungen sind ebenfalls möglich. Professionell organisierte Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit höchstens 100 Teilnehmern und im Freien mit höchstens 250 Teilnehmern sind gestattet.

Sport

Der Trainingsbetrieb des organisierten Sports in geschlossenen Räumen ist ohne Vorgabe der Gruppengröße gestattet, wobei die Anzahl der Personen auf 1 Person je 20 angefangene Quadratmeter begrenzt, ist. Außerhalb des Trainingsbetriebs gilt für Kontaktsport im Freien eine Personenzahl von maximal 30 und im Außenbereich von höchstens 200 Personen.

Für den Besuch eines Freibades ist kein Test erforderlich.

Alle weiteren Lockerungen entnehmen Sie der 2. Amtlichen Bekanntmachung.

Die allgemeinen Hygienemaßnahmen gelten fort. Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiterbestehen.

Alle aktuellen Informationen und Entwicklungen können auf www.saalekreis.de eingesehen werden.