Burgenlandkreis schränkt Veranstaltungen und Feiern deutlich ein

von 16. Oktober 2020

Bei fachkundiger Organisation ist in geschlossenen Räumen eine Teilnehmerzahl von 100 Personen bzw. unter freiem Himmel eine Teilnehmerzahl von 250 Personen zulässig. Diese Beschränkungen gelten nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- und Lebenspartnern.

Geschäftliche Veranstaltungen, aber auch Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen unter freiem Himmel sind auf 500 Personen, in geschlossenen Räumen auf 100 Personen begrenzt.

Hierzu hat Landrat Götz Ulrich eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort und vorerst beschränkt auf die nächsten zwei Wochen gilt. Ulrich: „Die Infektionszahlen im Burgenlandkreis sind in den letzten Tagen sehr deutlich angestiegen. Wir bewegen uns am Wochenende in Richtung der ersten wichtigen Marke von 35 Fällen je 100.000 Einwohner, an der Bund und Länder weitere Einschränkungen vornehmen. Leider sind viele Infektionsfälle bei uns auf private Feiern und Feste zurückzuführen. Zu viele Menschen gehen zu unbedarft mit der Situation um.“

Weiterhin hat das Landratsamt eine dem Mitteldeutschen Basketballclub (MBC) erteilte Ausnahmegenehmigung, zu den Pokalspielen an diesem Wochenende bis zu 1.250 Zuschauer zuzulassen, widerrufen. Damit gilt die gesetzliche Regelung der Eindämmungsverordnung des Landes. Hiernach sind bei Sportveranstaltungen nur 500 Zuschauer zulässig. Der Verein wurde gestern Abend vorab hierüber informiert. Über die Zuschauerzahl der weiteren Pokalspiele am 23./24.Oktober in Weißenfels wird in der kommenden Woche auf der Grundlage des Infektionsgeschehens entschieden.