Corona-Grundsicherung im Saalekreis

von 3. April 2020

Bürgerinnen und Bürger, die bisher noch nie etwas mit dem Jobcenter zu tun hatten, können nun auch Arbeitslosengeld II beantragen, wenn sie von Kurzarbeit in ihrem Unternehmen betroffen sind oder Arbeitslosengeld beziehen. In diesen Fällen ist nachzuweisen, dass der Lebensunterhalt für die Familie nicht anderweitig absichert werden kann. Auch für Freiberufler, Solo-Selbständige oder Kleinunternehmer gelten die neuen Regelungen, so sie durch die aktuelle Krise einen Großteil ihrer Aufträge verloren haben und dadurch in finanzielle Not geraten sind.

„Wir beraten die Einwohner des Saalekreises zu allen Fragen der Corona-Grundsicherung und schicken ihnen, wenn gewünscht, die entsprechenden Antragsunterlagen zu. Mietzahlungen sind durch uns abgesichert, da die Kosten der Unterkunft und Heizung in den ersten sechs Monaten in voller Höhe übernommen werden. Unsere Bitte ist, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird, um Mietschulden zu vermeiden“, informiert die Fachabteilungsleiterin Leistung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis, Anja Vögele.

Der Saalekreis zählt zu den 104 bundesweit agierenden kommunalen Jobcentern. Hier werden die Leistungsbezieher durch den Landkreis in eigener Regie ganzheitlich betreut. Damit wurde vor 15 Jahren der Eigenbetrieb für Arbeit beauftragt, der seither über Niederlassungen in Querfurt, Halle und Merseburg verfügt.

„Aufgrund der aktuellen Situation führen wir momentan keine persönlichen Beratungen durch. Wer im Saalekreis wohnt, von der Coronakrise betroffen ist und zum oben genannten Personenkreis gehört, hat folgende Möglichkeiten der Beratung und Antragstellung:

  1. Wir sind für Sie telefonisch unter 03461 244-0, 03461 244-100, 03461 244-101 oder

03461-244-103 (Beratung zur Neuantragstellung) erreichbar.

  1. Sie finden unser Kontaktformular unter https://www.efa-sk.de/kontakt für Ihre Fragen oder zur formlosen Antragstellung.
  2. Nutzen Sie unser Internetangebot unter efa-sk.de. Über die Startseite gelangen Sie direkt zu den Anträgen.

Informationen zu unserer telefonischen Erreichbarkeit sind ebenfalls im Internet hinterlegt“, ergänzt Vögele noch.