Corona-Virus – Aktuelle Informationen zur Situation im Saalekreis

von 28. April 2021

Bisher gab es im Saalekreis 9.138 bestätigte positive Fälle. Davon gelten 8.071 Personen als wieder genesen. Im Zusammenhang mit einer Coronavirus-Infektion sind im Saalekreis 298 Todesfälle zu verzeichnen.

Aktuelle Informationen zur Corona-Schutzimpfung

Im Saalekreis sind bisher 33.689 Erstimpfungen und 11.210 Zweitimpfungen erfolgt (Stand 27.04.2021).

Welche Schnelltests sind für die Nutzung von Dienstleistungen geeignet?

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz ist ein negatives Ergebnis eines Schnelltests erforderlich, um Dienstleistungen wie einen Friseurbesuch wahrzunehmen.

Auf die zahlreichen Nachfragen welche Tests dafür genutzt werden können, gab das Bundesministerium für Gesundheit folgende Stellungnahme:

Das Gesetz verlangt, dass ein negatives Testergebnis „vorgelegt“ wird, dementsprechend muss ein von einem Dritten ausgestellter Nachweis über ein negatives Testergebnis vorgelegt werden können. Dies bedeutet, dass Selbsttests in diesem Zusammenhang nur dann zur Erbringung des erforderlichen Testnachweises geeignet sind, wenn Sie unter Aufsicht eines Dritten durchgeführt wurden. Möglich ist aber, dass ein Selbsttest unter Aufsicht des jeweiligen Dienstleisters am Ort der Dienstleistung durchgeführt wird, wenn die Leistung erst erbracht wird, nachdem das negative Testergebnis vom Dienstleister zur Kenntnis genommen wurde. Ob Dienstleister ihren Kunden Tests anbieten, bleibt ihnen überlassen.

Selbsttests sind von der Definition der anerkannten Schnelltests in § 28b Absatz 9 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfasst. Wenn ein Selbsttest eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzt oder auf Grund einer gem. § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig ist, fällt er unter die Definition des § 28b Absatz 9 Satz 1 IfSG.

Alle aktuellen Informationen und Entwicklungen können auf www.saalekreis.de eingesehen werden.