Corona-Virus: Aktuelle Informationen zur Situation im Saalekreis am 16.04.2020

von 16. April 2020

110 Personen befinden sich aktuell in häuslicher Quarantäne und weitere 12 Personen befinden sich in Betreuung des Gesundheitsamtes. 519 Personen konnten bereits aus der Quarantäne/ Betreuung entlassen werden.

Im Zusammenhang mit einer Corona-Virus-Infektion stehen vier Todesfälle.

(Stand: 16:00 Uhr)

Weitere Festlegungen und Informationen:

  1. Die Hotline des Gesundheitsamtes für Fragen zum Thema Coronavirus ist erreichbar von
    Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 16:00 Uhr und zusätzlich
    Samstag und Sonntag zwischen 10:00 – 14:00 Uhr
    unter 03461 40-2727.

  2. Wichtige Information des Umweltamtes: Die Wertstoffhöfe in Beuna, Querfurt, Oppin und Teutschenthal Bahnhof sowie die Annahmestelle in Nauendorf (Merbitz) werden ab Donnerstag, dem 23.04.2020 wieder geöffnet. Informationen über getroffene besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen und Zutrittsregelungen erhalten Sie Anfang nächster Woche.

  3. Die Landesregierung hat heute die „Vierte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ beschlossen. Diese tritt am 20.04.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 2. April 2020 (GVBl. LSA S. 112) außer Kraft. Die Verordnung finden Sie auch auf unserer Internetseite unter https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

  1. Die am 10.04.2020 in Kraft getretene „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt – SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung“ wird durch die Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung angepasst. Demnach sind Personen, die bis einschließlich 05.2020, 24:00 Uhr auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Sachsen-Anhalt einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Die Verordnung tritt am 20.04.2020 in Kraft. Diese finden Sie auch auf unserer Internetseite unter https://www.saalekreis.de/de/Verordnungen-corona.html

Alle aktuellen Informationen und Entwicklungen können auf www.saalekreis.de eingesehen werden.

Allgemeine Hinweise

Die Einwohner des Saalekreises sollten bitte weiterhin folgendes beachten:

Patienten mit auftretenden grippeähnlichen Symptomen sollten vor dem Besuch einer Arztpraxis, dem Arzt vorab telefonisch mitteilen, wenn sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an Coronavirus Erkrankten hatten oder sich in dieser Zeit in einem Risikogebiet bzw. einer Region innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in dem bereits eine Vielzahl von Coronavirusfällen aufgetreten sind.

Alle anderen Bürger, für die dies ebenfalls zutrifft, die aber keine Symptome haben, sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sollten nur bei akuten schweren Erkrankungen aufgesucht werden.

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette (Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen) und eine gute Händehygiene.

Bitte helfen Sie mit, durch hygienische Verhaltensweisen die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

  • Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt unter

    03461 40-1740/-1741/-1744/-1749

sowie unter
www.rki.de, www.bzga.de und www.verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de