Corona-Virus: Aktuelle Informationen zur Situation im Saalekreis am 17.03.2020 – Update

von 17. März 2020

Verdachtsfälle: 334

neg. Abstriche: 68

in Quarantäne: 55

in Betreuung: 133

bereits aus Betreuung bzw. Quarantäne entlassen: 7

Weitere Festlegungen und Informationen:

  1. Die Hotline des Gesundheitsamtes für Fragen zum Thema Coronavirus ist erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 08:00 – 18:00 Uhr unter 03461 40-2727
    Wenn Symptome vorliegen, sind die Hausärzte telefonisch vorab zu kontaktieren und diese Personen sollen dann dezentral durch den Hausarzt ohne Kontakt abgestrichen werden. Über die Telefonnummer 116117 kann auch ein mobiler Dienst der KV zum Abstrich angefordert werden, hier sollten die Betroffenen unbedingt den Hausarzt verlangen.
  1. Das Land Sachsen-Anhalt hat am 17.03.2020 eine Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus erlassen. Hiernach wurden einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Die Verordnung ist auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter saalekreis.de abrufbar.
  1. Ab dem 17.03.2020 werden die Bürger gebeten, ihre Anliegen ausschließlich schriftlich bzw. telefonisch an die Verwaltung zu richten. Außerdem gelten ab diesem Tag für alle Ämter der Kreisverwaltung eingeschränkte Sprech- und Servicezeiten.
    Das Straßenverkehrsamt bleibt geschlossen, die Mitarbeiter/-innen stehen Ihnen bei Rückfragen und Anliegen telefonisch oder schriftlich zu Verfügung.
  1. Der Eigenbetrieb für Arbeit – Jobcenter Saalekreis ist ab 18.03.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Leistungsauszahlungen bleiben sichergestellt. Weitere Infos hierzu erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters efa-sk.de unter Aktuelle Informationen.
  1. Im Zeitraum von 23.03.2020 bis 13.04.2020 findet im gesamten Saalekreis im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr (Busverkehr) der Ferienfahrplan Anwendung.

Allgemeine Hinweise

Die Einwohner des Saalekreises sollten bitte weiterhin folgendes beachten:

Patienten mit auftretenden grippeähnlichen Symptomen sollten vor dem Besuch einer Arztpraxis, dem Arzt vorab telefonisch mitteilen, wenn sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem an Coronavirus Erkrankten hatten oder sich in dieser Zeit in einem Risikogebiet bzw. einer Region innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, in dem bereits eine Vielzahl von Coronavirusfällen aufgetreten sind. Alle anderen Bürger, für die dies ebenfalls zutrifft, die aber keine Symptome haben, sollten sich telefonisch beim Gesundheitsamt melden.

Die Notaufnahmen der Krankenhäuser sollten nur bei akuten schweren Erkrankungen aufgesucht werden.

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette (Abdecken von Mund und Nase während des Hustens oder Niesens mit Taschentüchern oder gebeugtem Ellbogen) und eine gute Händehygiene.

Bitte helfen Sie mit, durch hygienische Verhaltensweisen die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.