Coronafall bei Geflüchtetem – Unterkunft in Laucha unter Quarantäne

von 30. März 2020

Land Sachsen-Anhalt verfügte Verlegung in die Landkreise

Erst am Donnerstag, dem 26.3.2020, wies das Land Sachsen-Anhalt den verschiedenen Landkreisen Asylbewerber zu. Dem Burgenlandkreis wurden 24 Asylbewerber zugewiesen. Die Landräte hatten zuvor bei der Landesregierung mehrfach darum gebeten, von einer Verteilung von Flüchtlingen in der derzeitigen Situation abzusehen.

Waren die Flüchtlinge auf Corona getestet?

Das Ministerium versicherte dem Landkreis, dass alle Personen gesetzmäßig erstuntersucht und seit mindestens zwei Wochen in der Erstaufnahme untergebracht waren. Sie wurden erst nach Ablauf der Inkubationszeit von COVID 19 verteilt. Bei symptomatischen Personen seien nach Auskunft des Landes Tests auf Corona gemacht worden. Alle Testergebnisse seien negativ gewesen.

Wie kann es dennoch zu einem positiven Fall kommen?

Dies bedarf derzeit weiterer medizinischer Klärung. Da das Testergebnis nicht eindeutig war, erfolgt eine Kontrolluntersuchung am Mittwoch. Die Person steht dennoch unter häuslicher Quarantäne.

Warum wurde Laucha als Unterbringungsort gewählt?

Die Verteilung wurde durch das Land sehr kurzfristig verfügt, so dass keine Vorkehrungen für eine dezentrale Unterbringung – wie eigentlich geplant – vor Ankunft getroffenwerden konnten. Dies lag unter anderem auch daran, dass für eine Planung dieser dezentralen Unterbringung die Zusammensetzung der Gruppe nach Geschlecht und Her-kunft bekannt sein muss. In Laucha stand noch eine bis Ende April angemietete und nicht mehr mit Flüchtlingen belegte Immobilie zur Verfügung, in der vorübergehend alle Menschen aufgenommen werden konnten. Dort standen bei Ankunft auch Betreuer zur Verfügung, die über die einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen aufgeklärt haben.

Ein Geflüchteter ist positiv auf Corona getestet- Was ist passiert?

In der Nacht von Freitag zu Samstag zeigte einer der Geflüchteten in Laucha grippale Krankheitssymptome. Darauf wurden alle Geflüchteten am Samstag vor Ort getestet und bei einem – nicht aber dem symptomatischen – eine Erkrankung mit dem Corona-Virus festgestellt. Daher wurde eine sofortige Quarantäne für alle – auch für die betreuenden Mitarbeiter des Kreises – verfügt. Nähere Angaben in medizinischer Hinsicht stehen noch aus. Unsere Mitarbeiter, Polizei und Wachschutz kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne.

Wurden die Geflüchteten in einer Rettungswache untergebracht?

Die Geflüchteten wurden nicht in einer Rettungswache untergebracht. In dem gleichen Gebäudekomplex befindet sich auch die Rettungswache. Beide Bereiche sind auf Weisung des Gesundheitsamtes räumlich getrennt und verfügen über abgetrennte Eingänge. Der Zugang zur Rettungswache ist ausschließlich für Mitarbeiter des Rettungsdienstes möglich. Das ist dadurch gewährleistet, dass die Tür zur Wache über einen Knauf und keine Klinke verfügt. Noch am Sonnabend wurde dennoch in enger Abstimmung zwischen Gesundheitsamt und Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen veranlasst, dass die Wege des Rettungsdienstes und der Flüchtlinge sich im Gebäude nicht kreuzen. Die Flüchtlinge nutzen den ehemaligen Notausgang auf der anderen Seite des Gebäudes, die Rettungswache nutzt den regulären Eingang.

Verlegung der Rettungswache als Vorsichtsmaßnahme geplant

Nichtsdestotrotz hat das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen am heutigen Montag im Gymnasium Laucha mit dem zuständigen Leiter der Rettungswache Laucha Räumlichkeiten besichtigt. Geplant ist, dass die Mitarbeiter des Rettungsdienstes und der RTW schnellstmöglich direkt am Gymnasium stationiert werden. In Abstimmung mit den Johannitern und der Schulleitung werden einzelne Räume hergerichtet. Auch Ruheräume und Sanitärräume sind in der Schule bzw. Turnhalle vorhanden. Das Vorgehen ist mit der Schulleitung abgestimmt und zunächst für die nächsten zwei Wochen geplant.

Sind die Geflüchteten aus der ZAST (Zentrale Aufnahmestelle des Landes Sachsen-Anhalt) Halberstadt?

Nein. Sie kommen aus der Nebenstelle der Zentralen Aufnahmestelle, die sich in Magdeburg befindet.

Wie wurden die Geflüchteten über die aktuelle Corona-Lage und die Eindämmungsverordnung informiert?

Im gesamten Burgenlandkreis erfolgte die Unterweisung der Flüchtlinge zu den Allgemeinverfügungen und Verordnungen unmittelbar nach deren Bekanntgabe, in für sie verständlicher Sprache.Die Gemeinschaftsunterkünfte wurden explizit auf die ab 23. März 2020 geltenden Re-gelungen hingewiesen und jeder Bewohner wurde zudem persönlich informiert. Dies erfolgte auch gegenüber den ankommenden Flüchtlingen in Laucha.

Warum wurden dem Burgenlandkreis derzeit geflüchtete Menschen zugewiesen?

Das Land Sachsen-Anhalt ist gemäß § 44 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) verpflichtet, die für die Unterbringung Asylbegehrender erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen bereitzustellen. Dieser Verpflichtung muss das Land auch für den Fall nachkommen können, wenn infolge von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) einzelne Objekte der ZASt komplett nicht mehr belegt werden dürfen. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, vorsorglich die Nebenstelle Magdeburg freizuziehen, um dort für den Fall einer Sperrung der Hauptstelle Halberstadt vorübergehend die Aufnahme und Erstuntersuchung von Neuzugängen durchführen zu können. Dazu ist es notwendig, die derzeitigen rund 230 Bewohner der Nebenstelle Magdeburg auf Grundlage der jeweiligen Aufnahmequote zu verteilen.

Wie erfolgt die Betreuung der Geflüchteten weiter?

Die Migrationsagentur betreut die Flüchtlinge auch weiterhin (unter Quarantäne) in Laucha und bereitet parallel weiter die Verlegung in dezentrale Unterbringungen (nach der Quarantäne) vor.