Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz

von 19. August 2021

Personen, die bestimmte Schusswaffen, Waffenteile und Magazine besitzen, können diese noch bis zum 1. September 2021 abgeben oder ihren Besitz durch Anzeige bei der Waffenbehörde legalisieren. Davon betroffen sind:

  • Magazine für Langwaffen mit einer Kapazität von über 10 Schuss,

  • Magazine für Kurzwaffen mit einer Kapazität über 20 Schuss für Zentralfeuermunition,

  • Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen), die nach einem Umbau nur noch Platzpatronen verschießen können und

  • Teile von Schusswaffen, wie etwa Gehäuse von Langwaffen sowie alle Teile des Verschlusses einer Waffe, bspw. Gehäuse und Verschlussträger von vollautomatischen Schusswaffen (u.a. Sturmgewehren)

Mit der Gesetzesänderung wurde jedoch eine Besitzstandsregelung geschaffen:

  • Personen, die die betroffenen großen Magazine bereits vor dem 13. Juni 2017 – dem Tag des Inkrafttretens der EU-Richtlinie – erworben haben, können diese bis zum 1. September 2021 bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen und dürfen diese dann weiterhin behalten

Weiterhin gilt:

  • Magazine, die erst nach dem 13. Juni 2017 erworben wurden, können noch bis zu 1. September 2021 straffrei z.B. bei der Polizei abgeben werden; alternativ können Besitzer bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt (BKA) beantragen, um die Magazine weiter behalten zu dürfen

  • Besitzer erlaubnispflichtiger Salutwaffen, die noch keine Waffenbesitzkarte haben, können diese noch bis zum 1. September 2021 bei ihrer Waffenbehörde beantragen; Grund dafür ist, dass diese aufgrund der Waffenrechtsänderung nun rechtlich wie die Ausgangswaffe eingestuft werden – das heißt, sie sind in der Regel erlaubnispflichtig

  • Besitzer der aufgezählten, zukünftig verbotenen Waffenteile können noch bis zum 1. September 2021 eine Ausnahmegenehmigung beim BKA beantragen oder das Waffenteil straffrei bei der Polizei abgeben.

Bei Fragen zu den Regelungen können sich die betroffenen Waffenbesitzer an die Waffenbehörde des Landkreises Saalekreis wenden.