Einrichtung E-Mailpostfach Hygienekonzepte

von 21. Oktober 2020

Eine Genehmigungspflicht hierfür besteht aktuell nicht. Jedoch ist das Konzept auf Verlangen der Gesundheits- und/oder Ordnungsbehörde vorzuweisen. Die Pflicht obliegt unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten dem Veranstalter, Leiter, Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand, Vereinsvorsitzenden, zuständigen Amtsträger oder einer anderen Person, der die rechtliche Verantwortung trägt oder die tatsächliche Kontrolle ausübt und damit beauftragt ist

Zur Vorlage von Hygienekonzepten kann folgende E-Mailadresse genutzt werden: Pandemie-Hygienekonzepte@saalekreis.de.