Grundlage für diese Entscheidungen bildet die Siebte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2020. Entsprechend dieser Verordnung (§2 Abs. 2) sind Großveranstaltungen im Sinne der Empfehlungen des Gemeinsamen Krisenstabes des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Gesundheit bis zum 31. Oktober 2020 untersagt.
Bei der Eisleber Wiese als größtes Volksfest in Mitteldeutschland handelt es sich um eine überregionale Großveranstaltung, bei der jährlich ca. 500.000 Besucher aus Deutschland erwartet werden. Zeitweise befinden sich ca. 20.000 Besucher gleichzeitig auf dem Festgelände.
Nach Anwendung der Handlungsempfehlung des Robert-Koch-Institutes Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen (veröffentlicht am 18.03.2020) steht fest, dass keine geeigneten Maßnahmen getroffen werden können, um das Risiko einer Übertragung einer Infektion auf dem Eisleber Wiesenmarkt zu verringern.
Schweren Herzens haben sich deshalb die Lutherstadt Eisleben und der Eigenbetrieb Märkte nach gemeinsamer Absprache entschieden, dass die Veranstaltung nicht stattfinden kann. Wir haben uns diese Entscheidung wahrlich nicht leicht gemacht, aber letztlich sind wir als Veranstalter für die Gesundheit vieler tausend Menschen verantwortlich. Auch ich hätte mir als Bürgermeister diesbezüglich einen anderen Start gewünscht.
Bei aller Wehmut, die diese Entscheidung mit sich bringt, schaut Marktmeister Sigmund Michalski bereits voller Optimismus nach vorn, auf das Jahr 2021:
„Nächstes Jahr feiern wir 500 Jahre Eisleber Wiesenmarkt. Der wird dann noch bunter, noch besser. Die Vorbereitungen haben bereits begonnen.“