Erstattung von Fahrtkosten zum Impfzentrum möglich

von 21. Januar 2021

Das ist zum Beispiel ab Pflegegrad 3 in vielen Fällen, ab Pflegegrad 4 immer gegeben. Das gilt ebenso bei Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (Blindheit) oder „H“ (Hilflosigkeit) haben. Bestehen Zweifel, ob ein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht, können dazu die Service-Telefone der Krankenkassen genutzt werden.

Bei der AOK Sachsen-Anhalt ist dies die Rufnummer 0800 2265726 (24 Stunden täglich kostenfrei).

Damit die Fahrtkosten getragen werden können, ist eine Verordnung für eine Krankenbeförderung vom behandelnden Arzt erforderlich.