Das ist zum Beispiel ab Pflegegrad 3 in vielen Fällen, ab Pflegegrad 4 immer gegeben. Das gilt ebenso bei Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (Blindheit) oder H (Hilflosigkeit) haben. Bestehen Zweifel, ob ein Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht, können dazu die Service-Telefone der Krankenkassen genutzt werden.
Bei der AOK Sachsen-Anhalt ist dies die Rufnummer 0800 2265726 (24 Stunden täglich kostenfrei).
Damit die Fahrtkosten getragen werden können, ist eine Verordnung für eine Krankenbeförderung vom behandelnden Arzt erforderlich.