Fast 22 Millionen Euro für Bitterfeld-Wolfen

von 19. September 2018

Finanzminister André Schröder: „Das Land kann Kommunen, wie jetzt Bitterfeld-Wolfen, unterstützen, wenn sie in eine außergewöhnliche finanzielle Notlage geraten sind. Bitterfeld-Wolfen sind seit dem Jahr 2009 Steuereinnahmen unverschuldet weggebrochen. Dadurch entstanden in den Jahren 2010 bis 2012 erhebliche Haushaltsfehlbeträge. Trotz Sparmaßnahmen blieb ein Minus in der Stadtkasse. Bitterfeld-Wolfen ist es nun gelungen, zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurückzukehren und einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Das Land kann nun helfen und übernimmt etwa die Hälfte (45 Prozent) der Jahresfehlbeträge 2010 bis 2012.“

Hintergrund:

17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40MillionenEuro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 – 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro. Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de