Forderung an Jagdausübungsberechtigte: von verendeten oder geschossenen Wildschweinen muss eine Probe genommen werden

von 22. September 2020

Hierzu ist ein lediglich ein Tupfer mit Schweiß des aufgefundenen Wildschweines beim Veterinäramt zur Beprobung, ähnlich der Trichinenprobe, abzugeben.

In einer aktuellen Statistikauswertung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt wurde ersichtlich, dass von 27 Stücken aufgefundenen Wildschweinen im Landkreis Mansfeld-Südharz lediglich sechs Stück beprobt wurden.

Die Erfahrungen in den bisher betroffenen europäischen Staaten haben gezeigt, dass insbesondere Wildschweine als Risikotiere anzusehen sind. Bei diesen zu Tode gekommenen oder geschossenen Tieren ist die Wahrscheinlichkeit am größten, eine Infektion mit der Afrikanischen Schweinepest nachzuweisen.

Jagdausübungsberechtigte, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gemäß § 1- in Verbindung mit den §§ 23 und 24 Bundesjagdgesetz – gefallene oder verunfallte Wildschweine auffinden und beproben, erhalten je untersuchungsfähiger Probe eine Prämie in Höhe von 50 Euro.

Fragen dazu beantwortet die Jagdbehörde des Landkreises Mansfeld-Südharz telefonisch unter: Tel.: (03464) 535- 4120.