Geflügelpest: Schutzmaßnahmen auch für kleine Geflügelhalter empfohlen

von 23. November 2020

Auch Geflügelhalter mit kleinen Tierbeständen sollten geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden. Beispielsweise sollten Futterstellen und Tränken nur für das eigene Geflügel zugänglich sein. In einigen Regionen Deutschlands gilt bereits wieder die Stallpflicht für Geflügel. Zudem sollten die Überwachungsmaßnahmen toter und kranker Wildvögel intensiviert werden.

Der Vogelzug im Herbst in Richtung Süden begünstigt derzeit die Virusausbreitung, da es zu großen Vogelansammlungen kommt. Das Risiko des verstärkten Eintrages des Virus in Nutzgeflügelbestände wird durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln derzeit als hoch eingestuft. Seit September 2020 wurden in Deutschland insgesamt 236 Fälle der Geflügelpest gemeldet. Betroffen waren unter anderem Wildenten und-gänse, Greifvögel, aber auch Nutzgeflügel wie Legehennen und Mastgänse.