Geflügelpest – Stallhaltung in Weißenfels und Lützen

von 15. Dezember 2020

Die Maßnahmen werden ergriffen, da das Friedrich-Löffler-Institut die Gebiete der Städte Weißenfels und Lützen mit deren Ortsteilen als Wildvogeldurchzugsgebiete einstuft. Diese Regionen bilden bekannte Zugvogelrastplätze und gelten als eines von fünf Geflügelpest-Risikoarealen in Sachsen-Anhalt.

Zudem sind im gesamten Burgenlandkreis Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, verboten. Private und gewerbliche Geflügelhalter sollen zudem zum Schutz ihrer Tiere jeden Verdacht auf Geflügelpest dem Veterinäramt unter der E-Mail-Adresse veterinaeramt@blk.de oder der Telefonnummer 03443-372302 oder der FaxNummer 03443-372303, außerhalb der Dienstzeiten unter: 03445-75290 melden. Den Text der Verfügung finden Sie auf der Website des Burgenlandkreises unter Bekanntmachungen.

Seit Oktober 2020 tritt die Geflügelpest gehäuft bei Wildvögeln in Deutschland auf. Das Friedrich-Löffler-Institut bewertet das Risiko der Einschleppung aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände derzeit als hoch.

     
PP