Haushalt 2022 und Schulentwicklungsplan beschlossen

von 15. Dezember 2021

Der Haushalt für 2022 wurde einstimmig bei neun Stimmenthaltungen von den Kreistagsmitgliedern beschlossen. Der Haushalt weist ein Defizit von 5.6 Mio. Euro auf. Ursachen für die Mehrausgaben des Haushaltes sind u.a. corona-bedingte Mehrbelastungen, Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr oder Investitionen an zahlreichen Kreisstraßen. Nur 2,5 Prozent des Haushaltes gehen an freiwillige Ausgaben. Dazu gehören zum Beispiel die Musikschulen, Museen, die Kreisvolkshochschule oder auch Zuschüsse an Vereine und Verbände des Landkreises. 97,5 Prozent sind gebundene Pflichtaufgaben, die der Landkreis erbringen muss. Mit dem Haushaltsbeschluss wurde zudem festgelegt, dass die Hebesetze der Gemeinden, die sogenannte Kreisumlage, nicht erhöht werden. Dies ist ein wichtiges Signal für die Gemeinden, die zum Teil ebenfalls vor schwierigen Haushaltssituationen stehen.

Weitere wichtige Tagesordnungspunkte waren die Beschlüsse im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung mit Schwerpunkten zum Aufnahmeverfahren der Gemeinschaftsschulen, Änderungen bei den Schulbezirken der Sekundarschulen als auch der Schuleinzugsbereiche der Förderschulen. In seinem Bericht erläuterte Landrat Hartmut Handschak, wie wichtig die Zustimmung des Kreistages für den vorliegenden Schulentwicklungsplan im Interesse aller schulpflichtigen Kinder im Saalekreis ist. Gemäß dem Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Schulentwicklungsplanung in der Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte, um unmittelbar die Grundlagen für die Entwicklung eines regional und leistungsfähigen Bildungsangebotes zu schaffen. Er machte deutlich, dass ohne Beschluss im heutigen Kreistag der Saalekreis keine rechtliche Grundlage für das Schulnetz in seiner Trägerschaft (Sekundar,- Gymnasial- und Förderschulen) sowie in Trägerschaft der Kommunen (Grundschulen) hat. Die Mehrheit stimmte der Schulentwicklungsplanung zu.

Dem Beschluss zur Schließung der Förderschule Anne Frank in Gutenberg zum 31. Juli 2022 wurde mehrheitlich abgelehnt. Vorangegangen war eine hitzige Debatte von Kreistagsmitgliedern sowie Redebeiträgen in der Einwohnerfragestunde von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern.

Die Beschlussvorlage zur erneuten Gewährung von Liquiditätskrediten für die Städte und Gemeinden des Saalekreises für 2022 wurde einheitlich beschlossen. Bereits in diesem Jahr bestand nach Beschluss des Kreistages vom 7. Juli 2021 die Möglichkeit, einen zinslosen Kredit vom Landkreis zu erhalten. Dies nutzte kurzfristig die Stadt Bad Dürrenberg. Mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 haben die Städte Leuna, Querfurt, Bad Dürrenberg, Schraplau und die Gemeinde Steigra eine Verlängerung der zum 31. Dezember 2021 auslaufenden Rahmenkreditvereinbarung beantragt sowie die Stadt Bad Lauchstädt einen Erstantrag gestellt. Mit dem Beschluss können die genannten Gemeinden bei Bedarf einen zinslosen Kredit zur Sicherung laufender Auszahlungen in Anspruch nehmen.