Infektionslage in Heimen macht neue Schutzbestimmungen unerlässlich

von 8. Dezember 2020

Eine Infektionsverbreitung durch besuchende Angehörige gilt es möglichst zu vermeiden. Daher dürfen Bewohnerinnen und Bewohner höchstens einen Besucher pro Tag empfangen.

In allen Alten- und Pflegeheimen im Burgenlandkreis müssen ab sofort Besucherinnen und Besucher einen Antigen-Schnelltest vor Besuchsantritt unter Aufsicht der Einrichtung machen. Nur wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, kann seine Angehörige besuchen.

Besucherinnen und Besuchern ist das Betreten der Einrichtungen außerdem nur mit Tragen einer FFP-2-Maske erlaubt.

Zudem haben alle Beschäftigten der Einrichtungen sich in regelmäßigen Abständen, mindestens zweimal pro Woche, einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen.

Zum weiteren Schutz vor allem von vulnerablen Gruppen wird bei Gottesdiensten, Andachten und ähnlichen religiösen Veranstaltungen von Kirchen und Religionsgemeinschaften in geschlossenen Räumen Gesang und das Benutzen von Blasinstrumenten verboten.

„Die massive Ausbreitung des Coronavirus in den Heimen in Bad Bibra und Kretzschau ist für jede Bewohnerin und jeden Bewohner, aber auch für die Pflegekräfteeine große Gefahr. Hinter jeder betroffenen Person steckt ein menschliches Schicksal, das keine Statistik abbilden kann. Ich wünsche allen infizierten Personen einen milden Krankheitsverlauf. Den Pflegekräften in den Heimen für ihre aufopferungsvolle Arbeit danken“, so Götz Ulrich.

Die Allgemeinverfügung tritt am 08.12.2020 mit der Veröffentlichung auf der Internetseite des Burgenlandkreises in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 10.01.2021.