Da kein Infektionsgeschehen vorliegt, sondern die Testungen prophylaktisch auf Grund der hohen Infektionszahlen in anderen Großschlachtbetrieben in Deutschland erfolgten, wurden die Abstriche freiwillig angeboten. Eine Rechtsgrundlage für eine verpflichtende Testung gibt es nach Infektionsschutzgesetz nicht. Die vom Burgenlandkreis bereitgestellten Testkapazitäten für ca. 2.500 Personen wurden nicht in Gänze ausgeschöpft. Die Möglichkeit zur Durchführung eines Abstriches auf SARS-CoV-2 wurde vom Landratsamt des Burgenlandkreises organisiert.