Klares Bekenntnis zur Entwicklung von Burg und Schloss Allstedt

von 30. August 2021

Allstedt stelle für das Mansfelder Land einen Identitätsfaktor ersten Ranges dar, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Die Durchführung und die Ergebnisse des heutigen Gipfels seien ein klares Bekenntnis für die Entwicklung des Standortes und die Suche nach konstruktiven Lösungsansätzen für eine denkmalgerechte Sicherung und Sanierung sowie für die touristische Entwicklung. Die Erwähnung des Vorhabens im Entwurf der Koalitionsvereinbarung unterstreiche das Bestreben des Landes.

Minister Robra erklärte weiter, sich in der Landesregierung und im Landtag für eine Aufnahme von Burg und Schloss Allstedt in die Kulturstiftung des Landes einzusetzen. Die letzte Entscheidung liege allerdings beim Haushaltsgesetzgeber. Auf jeden Fall werde sich die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur aktiv in den Prozess der Lösungsfindung einbringen, um eine nachhaltige und dauerhaft stabile Trägerstruktur zu etablieren. Darüber hinaus sollen die notwendigen Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen nach Kräften unterstützt werden.

Konkret werde vorgeschlagen, dass eine Tiefenprüfung in Auftrag gegeben wird (eine sogenannte „Due Diligence“), an der sich das Land (vertreten durch die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt), der Landkreis Mansfeld- Südharz und die Stadt Allstedt beteiligen. Gegenstand dieser Tiefenprüfung seien Status und Perspektive von Schloss und Burg Allstedt, die Sanierungskosten, die touristischen Potentiale und die Zeitachse. Ziel ist die Ermittlung verlässlicher Grundlagen für eine Übernahme durch die Kulturstiftung. Eine dafür notwendige Unterstützung aus dem parlamentarischen Raum, sowohl vom Bund als auch vom Land, sollte diesen Prozess begleiten.

Hintergrund:

Zum Thomas-Müntzer-Gedenkjahr 2025 und dem 500. Jahrestag des Bauernkrieges hat der Landtag von Sachsen-Anhalt am 11. März 2021 beschlossen, dieses Ereignis würdig zu begehen und der Landesregierung den Auftrag erteilt, eine Finanzplanung zu erarbeiten sowie die konzeptionellen und organisatorischen Überlegungen und Vorarbeiten zu unterstützen und zu begleiten. Daher wurden von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur die dafür erforderlichen Haushaltsmittel bereits zum Landeshaushalt angemeldet. Diese sind unter anderem auch als Kofinanzierungsmittel vorgesehen, um an den bereitgestellten Bundesmitteln für das Thomas-Müntzer-Gedenkjahr partizipieren zu können.