Landkreis MSH bietet ansiedlungswilligen Ärzten in Weiterbildung und Medizinstudenten finanzielle Anreize

von 30. Juli 2021

„Unser Ziel ist es, die wohnortnahe hausärztliche Versorgung in unserer Heimat auch in der Zukunft zu sichern und zu verbessern. Im Landkreis sind 20 Prozent der Hausarztstellen nicht besetzt. Wir setzen einen Anreiz, damit sich das ändert, obwohl dafür ja nicht der Landkreis, sondern die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich ist“, erläutert Landrat André Schröder den Vorstoß für die kreisliche Richtlinie, die in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Landesvereinigung Sachsen-Anhalt entstand. Was erwartet der Landkreis dafür?

Der Studierende verpflichtet sich, nach dem Abschluss des Studiums innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten die fachärztliche Weiterbildung aufzunehmen. Diese sollte möglichst im Landkreis Mansfeld-Südharz absolviert werden. Nach dem Abschluss der Facharztausbildung ist der Studierende verpflichtet, eine mindestens zehnjährige vertragsärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten Bereich im Landkreis Mansfeld-Südharz aufzunehmen.

Der genaue Wortlaut der Richtlinie ist verfügbar unter: www.mansfeldsuedharz.de/kreisrecht (Satzungen