Landrat begrüßt Beschluss des Landes: Vorsichtige Lockerungen der Corona-Einschränkungen

von 17. April 2020

Die Landrätin, Landräte und Oberbürgermeister wurden im Anschluss, wie gewohnt, in der wöchentlichen Telefonschaltkonferenz mit dem Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff und der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne über die konkreten Maßnahmen unterrichtet.

Landrat Harmut Handschak begrüßt den Beschluss, nach welchem die Einschränkungen auch für die Wirtschaft nach und nach zurückgefahren werden. So können jetzt der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ab 20. April 2020 unter Einhaltung konkreter Auflagen wieder öffnen. Für Friseurbetriebe werden Lockerungen ab dem 4. Mai 2020 in Aussicht gestellt. Bereits ab kommenden Donnerstag, dem 23. April 2020, sollen nach entsprechenden Vorbereitungen Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen in Schulen wieder stattfinden können. Wann die Schülerinnen und Schüler wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können, ist indessen noch unklar. Die Schulen sollen sich jedoch darauf vorbereiten, unter Sicherstellung von Maßnahmen zur Kontaktminimierung und Abstandsregelungen, den Schulbetrieb ab dem 4. Mai 2020 schrittweise wieder aufzunehmen.

„Die Lockerung der Maßnahmen ist ein erster wichtiger Schritt, um aus dem Stillstand der letzten Wochen wieder herauszukommen, was insbesondere für den Schulbetrieb und den Einzelhandel ein positives Zeichen ist“, so Handschak.

Trotz Lockerungen, bleibt ein Großteil der verfügten Einschränkungen bestehen, so auch die Kontaktbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai 2020. Auch die Schließung der Gastronomiebetriebe, Sportstätten und Spielplätze bleibt erhalten. Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt.

Handschak hierzu: „Ich bedauere sehr, dass die ortsansässigen Restaurants und Gaststätten und auch andere Branchen aufgrund der Beschränkungen weiterhin gravierende finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.

Richtig sind die bestehenden Verbote von Großveranstaltungen und Ereignissen, bei denen eine Vielzahl von Menschen zusammentrifft. Eine gegensätzliche Entscheidung könnte einen Anstieg der derzeitigen Infektionszahlen bedeuten und unser Gesundheitssystem dann überfordern.“