Lebensgefährlicher Spaziergang im Gleis

von 21. Januar 2013

Die Information stammte von einem Triebfahrzeugführer, der den Mann im Streckenabschnitt Eickendorf – Förderstedt gesehen hat. Bei der Annäherung des Zuges sei die Person kurzzeitig aus dem Gleis getreten, um seinen Weg nach passieren des Zuges im Gleis fortzusetzen. Durch einen sofortigen Einsatz einer Bundespolizeistreife konnte der Mann um 13.33 Uhr auf Höhe des Bahnkilometers 14,4 aus Richtung Eickendorf gestellt werden. Der 26-Jährige befand sich immer noch im Gleis. Auf sein Fehlverhalten angesprochen, gab die Person an, dass er nach Staßfurt wollte und die Bahnlinie als Orientierungshilfe nutzte. Ihm war dabei zu keiner Zeit bewusst, dass er mit seinem Handeln sein Leben riskierte. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg darauf hin, dass das Betreten von Gleisanlagen an den nicht dafür vorgesehenen Stellen lebensgefährlich und für unberechtigte Personen verboten ist! Die Gefahren, die von herannahenden Zügen ausgehen, werden, wie dieser Fall erneut zeigt, regelmäßig unterschätzt. Der 26-jährige Deutsche muss nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und einem hohen Bußgeld rechnen.