Millionen-Finanzhilfe für Sangerhausen wird überwiesen

von 13. November 2018

Finanzminister André Schröder: „Das Land hat Wort gehalten und Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Die Stadt Sangerhausen hat inzwischen alle Maßnahmen ergriffen, so dass die Überweisung nun vorgenommen werden kann. Über den Zeitpunkt der Rückzahlung der Liquiditätshilfe bin ich gesprächsbereit.“

Hintergrund:

17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden Mittel in Höhe von jährlich 40MillionenEuro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt insbesondere der Fall, dass die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Finanzausgleichsgesetz (FAG): Dieses Gesetz regelt die Ausstattung der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise mit den für die Aufgabenwahrnehmung angemessenen finanziellen Mitteln sowie den zwischengemeindlichen Finanzausgleich. Ihnen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Finanzmittel in Ergänzung ihrer eigenen Einnahmen zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Finanzausgleichsmasse beträgt für die Haushaltsjahre 2017 – 2021 jährlich gut 1,6 Milliarden Euro. Details: www.landesrecht.sachsen-anhalt.de