Mörder von Corinna aus Eilenburg gefasst

von 2. August 2009

Am Samstag wurde ein 39-jähriger Eilenburger unter dem dringenden Tatverdacht vorläufig festgenommen, die 9-jährige Corinna S. aus Eilenburg vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes Leipzig erließ am heutigen Tag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Mann einen Haftbefehl wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Todesfolge, Vergewaltigung mit Todesfolge sowie Mord und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an.

Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Leipzig und der Polizeidirektion Westsachsen wurde über das Ergebnis der bisherigen Ermittlungen informiert. Danach gingen seit dem Verschwinden der neunjährigen Corinna S. am 28.07.2009 bisher insgesamt 164 Hinweise aus der Bevölkerung ein. Aufgrund von vier Hinweisen begründete sich am gestrigen Tag der Anfangsverdacht gegen einen 39-jährigen Eilenburger. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurden aufgrund der weiteren Ermittlungen der Soko gestern die erforderlichen richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse erwirkt und am Abend die vorläufige Festnahme des Tatverdächtigen angeordnet. Der Tatverdächtige wurde am 01.08.2009 gegen 23.00 Uhr vorläufig festgenommen. In seiner Vernehmung ließ er sich umfassend zur Tat ein und gestand die Tötung von Corinna.

Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den 39-jährigen Lutz Peter Sch. aus Eilenburg. Er ist polizeibekannt und wegen diverser Straftaten, unter anderem wegen Verkehrsdelikten und Brandstiftung, vorbestraft. Der Beschuldigte ist jedoch bisher weder wegen Sexualstraftaten noch Gewaltdelikten in Erscheinung getreten. Er wurde zuletzt am 01.07.2008 nach Verbüßung einer Freiheitsstrafe aus der Strafhaft entlassen.

Die Arbeit der Soko Corinna wird mit Hochdruck fortgeführt. Die Aussagen des Täters müssen nun durch objektive Beweise untermauert werden. Die Auswertung der gerichtsmedizinischen Untersuchungen sowie die kriminalistische Tatortarbeit dauern noch an. Wann diese abgeschlossen sein werden, ist offen.

Einzelheiten zum Tatort sowie dem mutmaßlichen Tathergang können zum jetzigen Zeitpunkt mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt werden.

An dieser Stelle bedanken sich Polizei und Staatanwaltschaft auch nochmals bei der Bevölkerung für ihre Mithilfe. Die Hinweise trugen maßgeblich zum Ermittlungserfolg bei.

Rechtsanwältin Tust bat im Rahmen der Pressekonferenz die Medienvertreter nachdrücklich, die Familie von Corinna in Ruhe zu lassen, sie nicht zu bedrängen und ihnen ausreichend Zeit zur Trauer einzuräumen. Diesem Wunsch schließen sich die Ermittlungsbehörden ausdrücklich an.