Nach den Ferien: Mund-Nasen-Bedeckung in allen Schulen und Horten

von 23. Oktober 2020

Die Pflicht besteht an allen Schulen und Horten im Burgenlandkreis, unabhängig von der Trägerschaft. Nur wer sich sitzend im Unterricht bzw. an seinem festen Arbeitsplatz befinden, muss die Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen.

Dies regelt eine weitere Allgemeinverfügung, die Landrat Götz Ulrich am 23. Oktober 2020 erlassen hat.

Hintergrund dieser Verfügung ist das hohe Infektionsgeschehen im Burgenlandkreis und das zugleich stattfindende Ende der Ferienzeit. Auf Grund von Reisen an unterschiedliche Orte und verstärktes Zusammentreffen mit Personen aus anderen Gebieten ist die Gefahr des Eintrags von Infektionen erhöht. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung soll somit nach den Ferien die Verbreitung von Ansteckungen vermeiden.

Landrat Götz Ulrich: „Viele Schulleiter haben bereits eine Maskenpflicht an ihren Schulen angeordnet. Aber auch dort, wo das bisher nicht der Fall war, müssen wir jetzt diesen Weg gehen. Mein oberstes Ziel bleibt, den Regelbetrieb an den Schulen aufrechtzuerhalten. Unterricht daheim ist für Schüler und Eltern eine Zumutung. Dann ist die Maskenpflicht das mildere Mittel.“

Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 6. November 2020.