Neue 110 kV-Leitung von Marke nach Dessau/Alten

von 7. April 2009

Das Landesverwaltungsamt hat dem Vorhabenträger, der envia Mitteldeutsche Energie AG (enviaM), das für die Erneuerung der bestehenden Energiefreileitung erforderliche Baurecht erteilt. Die enviaM plant, das Bauvorhaben schnellstmöglich umzusetzen.

Das Vorhaben beinhaltet die Rekonstruktion einer 110 kV – Freileitung zwischen dem Abschnitt vom Umspannwerk Marke bis zum Umspannwerk Dessau/ Alten unter Beibehaltung der Trassenführung. Es umfasst die Anpassung der 110 kV – Freileitung an die nunmehr erforderlichen Leitungsquerschnitte, verursacht u. a. durch die größeren Einspeisungen von Windkraftanlagen und den Ersatz aller Masten im benannten Abschnitt. Die Erneuerung der ca. 5,5 km langen 110 kV – Leitung dient zusätzlich der Sicherung der Energieversorgung der Stadt Dessau – Roßlau, da im Falle einer Havarie die Versorgung über diese Leitung erfolgen kann. Der Planfeststellungsbeschluss sowie die festgestellten Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Stadt Dessau-Roßlau ab sofort und bis zum 20.04.2009 aus und können zu ortsüblichen Zeiten zwei Wochen eingesehen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die ortsübliche Bekanntmachung durch die Stadt Dessau-Roßlau verwiesen.

Die Planfeststellung war erforderlich, da die enviaM das Mastbild (Tonne zu Tanne) verändern und gleichzeitig einzelne Masten geringfügig erhöhen möchte. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens kam es zu Bürgerprotesten gegen die Pläne der enviaM. Vor allem viele Anlieger der Bestandstrasse im Bereich der Damaschkestraße wandten sich gegen die fortdauernde Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität und die mit der Ausweisung eines sogenannten Schutzsstreifens einhergehende Beschränkung ihres Eigentums.
Die enviaM ist daraufhin außerhalb des Planfeststellungsverfahrens in einen Dialog mit den Anwohnern der Damaschkestraße eingetreten. Im Ergebnis ist es gelungen, einen Konsens zwischen den Bürgeranliegen und der Notwendigkeit des Netzausbaus zu finden. Konkret verständigten sich beide Seiten auf eine Änderung der Bauweise der 110-kV-Freileitung. Diese Änderung wurde in das Planfeststellungsverfahren eingebracht und sieht eine modifizierte Mastkonstruktion und einen zusätzlichen neuen Mast im Bereich der Maste Nr. 135 und 139 vor. Damit kann in diesem Bereich eine erhebliche Verringerung der Schutzstreifenbreite erzielt werden. Somit entfallen im Ergebnis die bislang befürchteten Grundstücksbeeinträchtigungen.