Neue Abfallentsorgungssatzung gilt ab 1. Januar 2021

von 28. Oktober 2020

Der Landrat bedankte sich zudem bei den Bürgermeistern der Gemeinden, die den Landkreis bei der Wahrnehmung der Kontrollmaßnahmen seit vielen Monaten unterstützen, auch mit Blick auf die Aufgaben, die in der nächsten Zeit vermehrt anstehen werden. Mit Sorge verwies er auf die die angekündigten Einschränkungen ab 2. November 2020, vor allem für die Gastronomie, Hotels oder andere Einrichtungen. „Je schneller die Infektionszahlen wieder nach unten gehen, umso eher können diese wieder öffnen. Dies gelingt nur, wenn wir uns alle gemeinsam an die Regeln halten“, bekräftigte er noch einmal seinen Appell. Bei aller Sorge aufgrund der aktuellen Entwicklung zeigte sich der Landrat optimistisch, „dass wir gemeinsam die Krise meistern werden.“

Einer der ersten Tagesordnungspunkte des heutigen Kreistages war die Entlastung des Jahresabschlusses 2019 des Eigenbetriebes für Arbeit – Jobcenter Saalekreis. Nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurde festgestellt, dass die Buchführung als auch der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorgaben entspricht und dass die wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Grund zur Beanstandung geben. Die Entlastung erfolgte einstimmig durch die Kreistagsmitglieder.

Nach bereits erfolgter Beratung in den verschiedenen Ausschüssen für Umwelt, Finanzen und des Kreisausschusses war ein nächstes wichtiges Thema die neue Abfallentsorgungssatzung, die ab 01.01.2021 in Kraft treten soll. Mit der Satzung werden die kalkulierten Gesamtkosten der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung ansteigen. Ausschlaggebend sind tarifbedingte Personalkostensteigerungen, der Betrieb eines 4. Wertstoffhofes im Saalekreis in Teutschenthal, gestiegene Abfallverwertungskosten sowie der zukünftige Einsatz eines kleineren Entsorgungsfahrzeugs, um mehr Straßen mit ungenügendem Ausbau für die normalen Fahrzeuge anfahren zu können. Die durchschnittliche jährliche Gesamtgebühr (ohne Gebühren für Großcontainer und Entgelte des Bringsystems) steigt um knapp 5 € je Einwohner / Gewerbe. Im Vergleich mit anderen Landkreisen und kreisfreien Städten liegt diese Gesamtgebühr nach wie vor deutlich unter dem Durchschnitt. Der Kreistag stimmte der Satzungsänderung nach den Ausführungen von Christina Kleinert, Dezernentin für Kreisentwicklung.

Zum aktuellen Stand der KiTa – Bedarfsplanung informierte Annett Hellwig, Dezernentin für Gesundheit, Soziales und Bildung. In ihrem Bericht gab sie einen mittelfristigen Ausblick auf anstehende Handlungserfordernisse bis 2026. Mit Blick auf eine anvisierte Betreuungsquote von 90% für Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht als auch eine Erhöhung der Platzkapazitäten für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auf 50% müssen in den Kommunen die Kapazitäten ausgebaut sowie der Generationenwechsel des Personals in den Einrichtungen aktiv mitgestaltet werden.

Der Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises, den Träger Impuls e.V. in die Maßnahmeplanung des Jugendhilfeplanes aufzunehmen wurde einvernehmlich zugestimmt. Der Verein Impuls e. V. wurde 2019 unter dem Motto „Neues Leben in der Stadt“ gegründet und stellt eine Bereicherung der regionalen Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit dar. Zu der Vielzahl der Angebote gehören u.a. Nachhilfe- und Lerngruppen, Musikunterricht oder Eigenengagement – Projekte der Jugendlichen z.B. als Einkaufspatenschaften. Die Integration von Geflüchteten sowie die Förderung des ehrenamtlichen Engagements gehören ebenfalls zum Portfolio des Vereins.