Neue Rechtsverordnung in Saalekreis ab 9. März wirksam

von 8. März 2021

Diese besagt, dass abweichend vom § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 Zusammenkünfte im öffentlichen Raum als auch bei Freunden, Bekannten und Verwandten nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person möglich ist. Ausgenommen von der Kontakteinschränkung sind Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Laut Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind hierfür die Zahlen des Robert – Koch – Institutes maßgeblich. Grundlage für die Rechtsverordnung ist das Überschreiten der 7- Tage – Inzidenz von über 100 je 100.000 Einwohner über einen Zeitraum von drei Tagen.

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiter bestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt umgehend vom Getesteten über das positive Ergebnis zu informieren:

Telefon: 03461 402727

E-Mail: corona@saalekreis.de

Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.saalekreis.de/de/coronavirus.html