NPD-Schornsteinfeger: Amt klagt weiter

von 20. Dezember 2011

Die berufliche Zukunft des NPD-Schornsteinfegers Lutz Battke wird auch weiterhin die Gerichte beschäftigen. Das Landesverwaltungsamt hat fristgerecht Revision gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Das Amt will weiterhin die Bestellung Battkes zum Bezirksschornsteinfeger im Burgenlandkreis zurücknehmen.

Ein Bezirksschornsteinfegermeister sei funktional Teil der öffentlichen Verwaltung. Deshalb gehöre nach Auffassung des Landesverwaltungsamtes auch die Verfassungstreue zu seinen Eignungsvoraussetzungen. Doch jene Verfassungstreue sei im Schornsteinfegergesetz nicht niedergeschrieben, erklärten die Magdeburger Richter. Die Aktivitäten in der rechtsextremistischen Szene seien für sich genommen nicht geeignet, die persönliche Zuverlässigkeit für die Erfüllung seiner Aufgabe als Bezirksschornsteinfegermeister zu verneinen.