Öffnung der Gaststätten im Landkreis Saalekreis

von 13. Mai 2020

Im Wege einer Einzelfallgenehmigung ist die Sonderöffnung der Gaststätten bereits ab dem 18. Mai 2020 unter besonderen Auflagen zulässig.

Landrat Hartmut Handschak (parteilos) begrüßt eine solche Öffnungsmöglichkeit. Er betont: „Die Gastronomen erwartet keine bürokratische Herausforderung durch den Landkreis. Mir ist es wichtig, dass der Antrag auf Sonderöffnung unkompliziert per E-Mail eingereicht werden kann.“

Das Antragsformular ist ab sofort auf der Homepage des Landkreises Saalekreis unter www.saalekreis.de abrufbar. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschieben an die E-Mail-Adresse: sonderoeffnung@saalekreis.de zu senden. Der Landkreis sichert eine zeitnahe Prüfung zu. Die Genehmigung wird dann per E-Mail zugestellt.