Prozess um Ruderunfall gegen Geldbuße eingestellt

von 19. Juli 2012

Vier Jahre nach einem tödlichen Ruderunfall in Leipzig hat das Landgericht der Messestadt einen Schlussstrich unter das juristische Tauziehen um die Schuldfrage gezogen. Gegen eine Geldbuße stellte das Gericht den Prozess gegen den Präsidenten des Leipziger Rudervereins am Dienstag wegen geringer Schuld vorläufig ein. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten ihr Einverständnis erklärt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch und bestätigte Medienberichte. Innerhalb eines Monats müsse der Clubpräsident je 800 Euro an drei gemeinnützige Einrichtungen zahlen, dann werde der Prozess endgültig eingestellt. Es ist bereits der dritte Prozess um das Unglück, bei dem im April 2008 fünf Nachwuchs-Ruderer aus Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) vom Kurs abgekommen und ein Wehr hinuntergestürzt waren. Ein zwölfjähriger Junge ertrank damals, ein anderer ist seither schwerbehindert. Das Amtsgericht Leipzig hatte den Clubpräsidenten in erster Instanz der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Verwarnung verhängt. Doch im Berufungsverfahren erhielt der Angeklagte vom Landgericht Leipzig einen Freispruch. Dieses Urteil wurde allerdings in der Revision im September 2011 vom Oberlandesgericht Dresden kassiert.