Zusätzlich werden Termine an drei Impfstellen im Saalekreis vergeben. Diese sind optional im Buchungssystem angelegt.
Impfstelle Mücheln
Wann? Donnerstag, 6. Mai 2021
Wo? Schützenhaus Mücheln, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, 06249 Mücheln
Impfstelle Obhausen
Wann? Freitag, 7. Mai 2021
Wo? Kulturhaus Obhausen, Gartenweg 14, 06268 Obhausen
Impfstelle Salzatal
Wann? Montag, 10. Mai 2021 und Dienstag, 11. Mai 2021
Wo? Sport- und Freizeitzentrum Salzmünde, Sportlerweg 4, 06198 Salzatal OT Salzmünde
An den Impfstellen können täglich bis zu 500 Impfungen durchgeführt werden.
Die Buchung der Termine ist ab sofort über die bekannten Buchungssysteme möglich:
Hotline: 116 117
Webseite: www.impfterminservice.de.
Das Impfangebot richtet sich an Personen mit der Priorität 1, 2 und teilweise 3. In der Priorität 3 werden folgende Personengruppen vorrangig berücksichtigt:
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Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben,
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folgende Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
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Personen mit behandlungsfreien in Remission befindlichen Krebserkrankungen,
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Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder rheumatologische Erkrankungen, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertonie
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Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung,
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Personen mit Asthma bronchiale,
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Personen mit chronisch entzündlicher Darmerkrankung,
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Personen mit Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
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Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30),
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Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,
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bis zu zwei enge Kontaktpersonen von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
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Kameradinnen und Kameraden des aktiven Dienstes der Feuerwehr.