Stallhaltung für Geflügel wird aufgehoben

von 4. März 2021

Grund für die Aufhebung ist die veränderte Risikoeinschätzung zur Ausbreitung der Geflügelpest durch das Friedrich-Loeffler-Institut. In der mitteldeutschen Region Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gibt es derzeit keine Belege für ein aktives Seuchengeschehen.

„Das sind gerade im Frühling gute Nachrichten für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter. Die Tiere können somit im Grünen wieder Auslauf erhalten“, so die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Andrea Krüger-Roethe.