Stellungnahme des Landrats zum heutigen Bericht des Landesrechnungshofs

von 17. Juli 2020

Hierzu möchte Landrat Götz Ulrich erklären: „Wir müssen aufpassen, dass nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Bei der Haushaltsnot in den Gemeinden müssen wir legale, aber auch praxistaugliche Finanzierungsinstrumente anwenden. Gut drei Viertel der Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind finanzschwach. Wenn nur noch diejenigen, die ohnehin viel Geld haben, die Fördermittel des Bundes abrufen können, weil nur sie die erforderlichen Eigenanteile im Stadt- oder Gemeindehaushalt haben, machen wir einen großen Fehler. Das würde den Graben zwischen reichen und armen Kommunen vertiefen. Das darf nicht so kommen. Noch schlimmer wäre es, wenn die Bundesmittel zur Städtebauförderung oder Denkmalsanierung zur Gänze nach Bayern und Baden-Württemberg fließen, weil die reichen Gemeinden und Landkreises dort keine Probleme haben, einen Eigenanteil aufzubringen. Deshalb muss der Position des Landesrechnungshofs hier deutlich widersprochen werden. Ich ermuntere vielmehr die Landesverwaltung und die Landesregierung, die bisherige Praxis fortzusetzen.“