Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.
Ab dem 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:
Landesverwaltungsamt
Dessauer Str. 70
Zimmer 200
06118 Halle (Saale)
Mo. Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr
Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/
Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem Salzlandkreis sowie den betroffenen Städten und Gemeinden Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.
Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Umweltamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Stadt Sangerhausen
Markt 7a
06526Sangerhausen
Stadt Mansfeld
Lutherstraße 9
06343Mansfeld
Stadt Arnstein
Eislebener Chaussee 2
06456 Arnstein OT Quenstedt
Stadt Hettstedt
Markt 1-3
06333Hettstedt
Salzlandkreis
FD Natur und Umwelt
Karlsplatz 37
06400Bernburg (Saale)
Stadt Aschersleben
Markt 1
06449Aschersleben
Stadt Staßfurt
Hohenerxlebener Straße 12
39418 Staßfurt
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstraße 16
06406Bernburg (Saale)
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 10.01.2022, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.