Überschwemmungsgebiet Wipper mit Liethe

von 22. November 2021

Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (§ 76 Abs. 2 WHG) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.

Ab dem 22.11.2021 bis einschließlich 23.12.2021 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:

Landesverwaltungsamt

Dessauer Str. 70

Zimmer 200

06118 Halle (Saale)

Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:

www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/

Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem Salzlandkreis sowie den betroffenen Städten und Gemeinden Link, unter welchem die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, übermittelt.

Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Landkreis Mansfeld-Südharz

Umweltamt

Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22

06526 Sangerhausen

Stadt Sangerhausen

Markt 7a

06526Sangerhausen

Stadt Mansfeld

Lutherstraße 9

06343Mansfeld

Stadt Arnstein

Eislebener Chaussee 2

06456 Arnstein OT Quenstedt

Stadt Hettstedt

Markt 1-3

06333Hettstedt

Salzlandkreis

FD Natur und Umwelt

Karlsplatz 37

06400Bernburg (Saale)

Stadt Aschersleben

Markt 1

06449Aschersleben

Stadt Staßfurt

Hohenerxlebener Straße 12

39418 Staßfurt

Verbandsgemeinde Saale-Wipper

Platz der Freundschaft 1

39439 Güsten

Stadt Bernburg (Saale)

Schlossgartenstraße 16

06406Bernburg (Saale)

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 10.01.2022, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.