Wenn 97 % sich für Streik aussprechen, dann ist dies schon ein sehr eindeutiges Votum für die Entschlossenheit der Beschäftigten bei Amazon, so ver.di Verhandlungsführer Jörg Lauenroth-Mago. Schon letzten Dienstag, als wir die Mitglieder direkt vor dem Betrieb befragt haben, gab es eine gute Beteiligung und eine große Aktionsbereitschaft zur Durchsetzung unserer Forderung nach Tarifverhandlungen und einem Tarifabschlusses analog dem Einzel- und Versandhandel. In den letzten Tagen hatten dann die restlichen Mitglieder Gelegenheit sich an der Urabstimmung zu beteiligen.
Wenn die Geschäftsführung von Amazon auch dieses Zeichen nicht verstehen will, dann läuft alles auf einen Streik bei Amazon in Leipzig hinaus. Nachdem weit über 75 % sich für Streik ausgesprochen haben, werden wir nun in die konkrete Streikplanung eintreten, so Lauenroth-Mago. Zu den tariflichen Arbeitsbedingungen gibt es keine Alternative. Gute Arbeit muss auch fair bezahlt werden. Dafür sind die KollegInnen und Kollegen bei Amazon bereit, sich aktiv einzusetzen. Nach der hohen Zustimmung bei der Urabstimmung, bin ich mir sicher, wird es auch eine große Beteiligung bei einem Streik geben.
In den bisherigen 3. Sondierungsgesprächen hatte die Amazon Geschäftsführung jeweils die Aufnahme von Tarifverhandlungen abgelehnt.
Ver.di fordert den Abschluss eines Tarifvertrages analog dem Einzel- und Versandhandel in Sachsen. U.a. soll ein tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Nachtzuschläge ab 20:00 Uhr und eine Lohnuntergrenze von 10,66 /h für alle vereinbart werden. Nach einem Jahr sollen es dann 11,39 /h werden.
In Leipzig arbeiten rund 1.200 Festangestellte, zusätzlich ca. 800 befristet eingestellte Beschäftigte, verstärkt kommt es aktuell wieder zur Einstellung von Leiharbeitnehmern. Der Einstiegslohn beträgt aktuell 9,30 , nach 2 Jahren werden 10,57 gezahlt. Weihnachts- und Urlaubsgeld werden nicht gezahlt. Nachtarbeitszuschläge werden erst ab Mitternacht gewährt.
Bisher gibt es in allen deutschen Amazon-Standorten keine Tarifbindung. In Bad Hersfeld wird ebenfalls die Forderung nach Abschluss eines Anerkennungstarifvertrages an den Einzel- und Versandhandel gestellt.