Umsetzung Infektionsschutzgesetz: Weitreichende Einschränkungen im Landkreis Mansfeld-Südharz

von 23. April 2021

Schul- und Kita-Schließungen

Da die 7-Tage-Inzidenz seit dem 09.04.2021 deutlich über 165 liegt, werden die Schulen und Kitas ab Montag, 26.04.2021, geschlossen. An den Schulen gibt es keinen Präsenzunterricht mehr – lediglich die 4. Klassen der Grundschulen und die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen (9. und 10. Klasse Sekundarschule sowie 11. und 12. Klasse Gymnasium) und die jeweiligen Abschlussklassen der Berufsbildenden Schulen werden weiter in der Schule unterrichtet. Zudem hat der Landkreis entschieden, dass die Förderschulen weiterhin geöffnet bleiben. Dies ist gemäß § 28 b Abs. 3 Satz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) möglich.

Eine Notbetreuung wird sowohl in den Schulen (für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) als auch in den Kitas, Horte und Tagespflege (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) vorgehalten. Bis zum 30.04.2021 können alle Eltern, die keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten haben, die Notbetreuung an Schule und in der Kita in Anspruch nehmen. Ein gesonderter Nachweis ist vorerst nicht notwendig. In der kommenden Woche sollen dann entsprechende Kriterien festgelegt werden, die dann ab der 18. Kalenderwoche zum Tragen kommen.

Der Schülerverkehr wird wie gewohnt weiterfahren.

Einzelhandel

Ladengeschäfte und Märkte dürfen ab morgen, 24.04.2021, nicht mehr öffnen. Ausnahmen sind unter anderem der Lebensmittelhandel, Drogerien, Gartenmärkte und Futtermittelmärkte. Baumärkte hingegen müssen ebenfalls schließen. Das Abholen von Waren nach Bestellung – das sog. Click [&] Collect – ist zulässig.

Private Zusammenkünfte

Ab morgen dürfen sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes im öffentlichen und auch im privaten Raum treffen. Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres werden nicht gezählt. Hier greift die schärfere Regelung des § 13 Abs. 2 der 11. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit der entsprechenden Rechtsverordnung des Landkreises, die vorgibt, dass bei privaten Treffen nur Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres nicht mitgezählt werden.

Ausgangssperre

Die Ausgangssperre greift ebenfalls ab morgen. Demnach darf man sich in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr nicht mehr außerhalb seiner Wohnung bzw. seines Grundstückes bewegen. Die Ausgangssperre gilt nicht, wenn beispielsweise Gefahr für Leib und Leben besteht, man aus beruflichen Gründen in der Zeit unterwegs sein muss oder Tiere versorgt werden müssen. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr darf man sich aber allein körperlich bewegen – allerdings nicht auf Sportanlagen.

Gaststätten, Freizeiteinrichtungen und Sport

Die Gaststätten im Landkreis bleiben weiterhin geschlossen. Lediglich das Abholen von Speisen und Getränken bzw. Lieferdienste sind gestattet. Während der Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr darf man sich allerdings keine Pizza oder keinen Döner mehr im Laden abholen, eine Lieferung des Essens ist in der Zeit aber nach wie vor möglich.
Freizeiteinrichtungen wie Theater, Konzerthäuser, Museen, Kinos, Diskotheken oder Spielhallen bleiben geschlossen. Zoologische und botanische Gärten dürfen ihre Außenanlagen mit entsprechenden Hygienekonzepten öffnen. Besucher müssen hier allerdings ein maximal 24 Stunden altes, negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen.
Sport ist nur kontaktlos allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen in Gruppen von maximal fünf Kindern Sport machen.

Körpernahe Dienstleistungen

Friseure und Fußpflege bleiben geöffnet – aber auch hier müssen Kunden ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Anerkannte Tests im Sinne des IfSG sind sog. In-vitro-Diagnostika. Eine Liste der entsprechend zugelassenen Tests gibt es auf der Internetseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (https://www.bfarm.de/…/Antigen-Tests_zur_Eigenanwendung…)

Alle Maßnahmen treten somit morgen, 24.04.2021, in Kraft. Die Einhaltung der Maßnahmen wird in angemessener Form kontrolliert.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz unter bestimmten Voraussetzungen deutlich sinken, können Maßnahmen wieder außer Kraft gesetzt werden.

Quelle: Landkreis Mansfeld-Südharz