Ab 20.01.2022 bis 19.01.2023 sind die Geburtsjahrgänge 1959 1964 mit dem Umtausch ihres Papierführerscheines an der Reihe. Derzeit besteht eine hohe Nachfrage, deshalb kann es zeitweise zu längeren Wartezeiten an einzelnen Sprechtagen kommen. Daher weist das Straßenverkehrsamt noch einmal auf die aktuellen Öffnungszeiten und mitzubringenden Dokumente hin.
Der Umtausch kann zu den Sprechzeiten in der Hauptstelle in Merseburg, Amtshäuser 31 und in der Nebenstelle Halle, Hansering 19ohne Terminundohne vorherige telefonische Vereinbarungbeantragt werden.
Mitzubringen sind:
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der Führerschein,
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ein gültiges Ausweisdokument,
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ein aktuelles biometrisches Passbild dieses kannnichtvor Orterstellt werden und
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die Antragsgebühr derzeit 25,30 EUR
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr
Aufgrund des hohen Besucherandrangs ist es möglich, dass eine Stunde vor Schließung keine Wartemarken mehr ausgegeben werden.
Bei Terminen gilt die 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung, die vor Ort in den jeweiligen Verwaltungsgebäuden überprüft wird sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Coronalage und des erhöhten Besucherandranges nur der Direktversand durch die Bundesdruckerei angeboten wird. Hier wird der neue Kartenführerschein gegen eine zusätzliche Gebühr derzeit 5,10 EUR – direkt von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben nach Hause versandt. Somit entfällt der nochmalige Behördengang zur Abholung des Führerscheins und die damit verbundene Wartezeit.
Die Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen ihren Papierführerschein erst im Jahr 2032 tauschen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich an die Umtauschjahre zu halten, um eine Überlastung der Führerscheinstelle zu vermeiden.
Der weitere Umtausch der Papierführerscheine staffelt sich wie folgt.
Geburtsjahr |
Umtausch bis zum |
1953 – 1958 |
19.01.2022 |
1959 – 1964 |
19.01.2023 |
1965 – 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Alle Jahrgänge vor 1953 |
19.01.2033 |
Der Umtausch der vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine staffelt sich nach dem Ausstellungsjahr wie folgt.
Ausstellungsjahr Kartenführerschein |
Umtausch bis zum |
1999 – 2001 |
19.01.2026 |
2002 – 2004 |
19.01.2027 |
2005 – 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Die Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann verlängert werden. Damit sind die im Jahr 2013 (19.01.) ausgestellten Führerscheine im Jahr 2028 zu verlängern. Das Ablaufdatum ist auf dem Führerschein aufgedruckt.