Umtausch von Papierführerscheinen

Umtausch von Papierführerscheinen
von 11. Januar 2022

Ab 20.01.2022 bis 19.01.2023 sind die Geburtsjahrgänge 1959 – 1964 mit dem Umtausch ihres Papierführerscheines an der Reihe. Derzeit besteht eine hohe Nachfrage, deshalb kann es zeitweise zu längeren Wartezeiten an einzelnen Sprechtagen kommen. Daher weist das Straßenverkehrsamt noch einmal auf die aktuellen Öffnungszeiten und mitzubringenden Dokumente hin.

Der Umtausch kann zu den Sprechzeiten in der Hauptstelle in Merseburg, Amtshäuser 31 und in der Nebenstelle Halle, Hansering 19ohne Terminundohne vorherige telefonische Vereinbarungbeantragt werden.

Mitzubringen sind:

  • der Führerschein,

  • ein gültiges Ausweisdokument,

  • ein aktuelles biometrisches Passbild – dieses kannnichtvor Orterstellt werden und

  • die Antragsgebühr – derzeit 25,30 EUR

Sprechzeiten:

Montag bis Freitag 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 13:00 – 15:00 Uhr

Aufgrund des hohen Besucherandrangs ist es möglich, dass eine Stunde vor Schließung keine Wartemarken mehr ausgegeben werden.

Bei Terminen gilt die 3-G-Regelung in der Kreisverwaltung, die vor Ort in den jeweiligen Verwaltungsgebäuden überprüft wird sowie eine FFP2-Maskenpflicht.

Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Coronalage und des erhöhten Besucherandranges nur der Direktversand durch die Bundesdruckerei angeboten wird. Hier wird der neue Kartenführerschein gegen eine zusätzliche Gebühr – derzeit 5,10 EUR – direkt von der Bundesdruckerei per Einwurf-Einschreiben nach Hause versandt. Somit entfällt der nochmalige Behördengang zur Abholung des Führerscheins und die damit verbundene Wartezeit.

Die Geburtsjahrgänge vor 1953 müssen ihren Papierführerschein erst im Jahr 2032 tauschen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, sich an die Umtauschjahre zu halten, um eine Überlastung der Führerscheinstelle zu vermeiden.

Der weitere Umtausch der Papierführerscheine staffelt sich wie folgt.

Geburtsjahr

Umtausch bis zum

1953 – 1958

19.01.2022

1959 – 1964

19.01.2023

1965 – 1970

19.01.2024

1971 oder später

19.01.2025

Alle Jahrgänge vor 1953

19.01.2033

Der Umtausch der vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine staffelt sich nach dem Ausstellungsjahr wie folgt.

Ausstellungsjahr Kartenführerschein

Umtausch bis zum

1999 – 2001

19.01.2026

2002 – 2004

19.01.2027

2005 – 2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 – 18.01.2013

19.01.2033

Die Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen dann verlängert werden. Damit sind die im Jahr 2013 (19.01.) ausgestellten Führerscheine im Jahr 2028 zu verlängern. Das Ablaufdatum ist auf dem Führerschein aufgedruckt.