Weitere Lockerungen ab 15. Juli im Saalekreis

Weitere Lockerungen ab 15. Juli im Saalekreis
von 14. Juli 2021

Damit entfällt die Testpflicht bei den folgenden Veranstaltungen, Einrichtungen und Angeboten:

  • Außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1,

  • Soziokulturelle Zentren, Bürgerhäuser, Seniorenbegegnungsstätten und -treffpunkte und Angebote der Mehrgenerationenhäuser nach § 5 Abs. 6,

  • Kultureinrichtungen nach § 6 Abs. 3,

  • Spielhallen und Spielbanken, Wettannahmestellen, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten, Indoor-Spielplätze, Saunen und Dampfbäder nach § 7 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 und 6,

  • Stadt- und Naturführungen nach § 8 Abs. 3,

  • Geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und Einrichtungen der Hochschulgastronomie der Studentenwerke Sachsen-Anhalt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4,

  • Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach § 11 Abs. 1, 3 und 4 mit Ausnahme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Wettkämpfen.

Dies gilt nicht für Veranstaltungen, Einrichtungen und Angebote nach § 6 Abs. 4 und § 11 Abs. 3.

Die Rechtsverordnung gilt zunächst bis einschließlich 05.08.2021, 24:00 Uhr.