Wenn die finanzielle Decke zu kurz ist

von 2. Juni 2020

Dazu entgegnet Landrätin Dr. Angelika Klein: „Die Haushaltslage des Landkreises Mansfeld-Südharz war bis zum Jahr 2017 ausgeglichen. Erst als der Landkreis durch ein Absenken der Kreisumlage einen Teil des kommunalen Defizits übernommen hat, um den kreisangehörigen Kommunen mehr finanzielle Luft zu verschaffen, geriet der Kreishaushalt in einen negativen Saldo. Dazu kommt jetzt die Erhöhung des Liquiditätskredits um 20 Mio. €, da die Städte Sangerhausen, Luth. Eisleben und Hettstedt erfolgreich gegen die Kreisumlage 2017 geklagt haben. Die Leistungen für 2017 sind aber schon erbracht worden und für Rücklagen hat das Geld im Landkreis nicht gereicht. Herr Schröder hat offenbar immer noch nicht begriffen, dass die finanzielle Decke, die den Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung steht, einfach zu kurz ist. Wenn Herrn Schröder vorschwebt, dass Bund und Land in Corona-Zeiten auf Teile ihrer Gewerbesteuereinnahmen verzichten könnten, um Kommunen und den Landkreis zu entlasten, dann irrt er. Wie auch dem ehemaligem Finanzminister Sachsen-Anhalts bekannt sein sollte, sind Landkreise an den Einnahmen der Gewerbesteuer gar nicht beteiligt, sondern nur Kommunen.“

Die Klagen der Städte Sangerhausen, Hettstedt und Luth. Eisleben gegen die Kreisumlage richten sich zwar gegen den Landkreis. Im eigentlichen Kern aber sind sie eine Klage gegen das Land, welches sich beharrlich weigert, seinen finanziellen Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachzukommen. In Thüringen und Brandenburg wurden die Kosten verlorener Klagen jeweils von den Ländern übernommen.

„Die kommunale Familie, also die Kommunen und Landkreise, fordern seit Jahren die Anpassung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) an die Realitäten im Land. Die Kommunen und Landkreis müssen finanziell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben erfüllen können. Nicht mehr, aber auch nicht weniger “, so Frau Dr. Klein.