Zahl der Coronavirus-Fälle im Landkreis liegt weiterhin bei 48 – Elf Restaurants wollen öffnen

von 14. Mai 2020

Um die Öffnung von Gaststätten ab dem 18. Mai 2020 nach Antragstellung des Gaststättenbetreibers zu ermöglichen, hat der Landkreis eine Arbeitsgruppe gebildet, um eingehende Anträge zeitnah zu bearbeiten und zu bescheiden. Diesbezügliche Antragsformulare stehen seit gestern auf der Internetseite der Kreisverwaltung (www.mansfeldsuedharz.de/de/lockerungen-fuer-hotels-und-gastronomie.html) in digitaler Form bereit.

Bisher (Stand 12.00 Uhr) sind 11 Anträge von Gastronomen eingegangen. Diese sollen bis morgen beschieden sein.

Die Hürden, die das Land Sachsen-Anhalt dafür aufgestellt hat, sind nicht niedrig: So muss der Betreiber einer Speisegaststätte einen sieben Punkte umfassenden Voraussetzungskatalog (Einhaltung Abstandsregeln, Hygienekonzept, Hinterlegung der Kontaktdaten der Gäste, Mundschutzpflicht für das Personal, u.a.) erfüllen. Um die Voraussetzungen einer Öffnung an Himmelfahrt (21. Mai 2020) sicherzustellen, ist der Landkreis seitens des Landes aufgefordert, ein entsprechendes Sicherheitskonzept zu erstellen.

Des Weiteren erarbeitet der Landkreis Mansfeld-Südharz derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten ab dem 22. Mai 2020. Für eine Öffnung müssen Gaststättenbetreiber dann lediglich noch ein Hygienekonzept vorlegen und die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Der Landkreis wird die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen.

Für Anfragen zur derzeitigen Situation steht Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises das Bürgertelefon unter 03464 – 535 1960 zur Verfügung. Es ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr geschaltet.

Hinweise:

Die Fieberambulanz-Hotline ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter 03464 – 535 1961 erreichbar.

Die Fieberambulanz wird ab dieser Woche nicht mehr am Wochenende geöffnet haben. Grund sind die weiter rückläufigen Zahlen von Personen, die hier vorstellig werden. Entsprechend hat die Fieberambulanz ab sofort wie folgt geöffnet:

Montags 09.00 bis 12.00 Uhr

Dienstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Donnerstags 14.00 bis 17.00 Uhr

Freitags 09.00 bis 12.00 Uhr

Mittwochs und am Wochenende bleibt die Fieberambulanz geschlossen.

Gesundheitsfragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) richten Sie bitte an Ihren Hausarzt oder die Rufnummer 116 117. Der Notruf 112 ist ausschließlich in Notfällen zu nutzen!

Es wird darauf hingewiesen, dass über die Fieberambulanz-Hotline und das Bürgertelefon keine Testergebnisse kommuniziert werden. Für den Fall, dass eine Person positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet wurde, erfolgt die Information an die betroffene Person ausschließlich über das Gesundheitsamt des Landkreises.

Alle aktuellen Informationen des Landkreises erhalten Bürgerinnen und Bürger auch über die Bürger Info [&] Warn App (BIWAPP) des Landkreises.