Zertifikaten an Schülergremium übergeben

von 15. März 2017

Schülergremien reden mit jungen Beschuldigten über ihre Tat und legen Sanktionen fest. Keding sagte: „Es muss nicht immer gleich der Prozess im Gerichtssaal sein. Vor Gleichaltrigen können sich viele Beschuldigte offener mit ihrer Tat auseinandersetzen als vor dem Richter in Robe. Es geht um keine Paralleljustiz, es geht um die kluge Ausnutzung von strafrechtlich-pädagogischen Instrumenten, die der Gesetzgeber aus gutem Grund einräumt.“

Die ersten Gremiensitzungen des vom Anti-Gewalt-Zentrum Harz geleiteten Projekts starteten im Frühjahr 2008. Seitdem wurden 64 Gremiumsmitglieder ausgebildet und 350 Fälle verhandelt.

Am häufigsten haben die Schülerrichter Diebstahldelikte, Sachbeschädigung, Beleidigung, Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu verhandeln. Voraussetzung für dieses Verfahren ist das Einverständnis des oder der Beschuldigten und der Erziehungsberechtigten. Die Schülergremien sind an die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen angebunden. Welche Fälle für Schülergremien geeignet sind, entscheiden Polizei und Staatsanwaltschaft.

In 50 Unterrichtsstunden bekommen die Mitglieder der Schülergremien unter anderem Wissen über Kommunikation, Gruppenprozesse, Gesprächsführung, Straf- und Prozessstrafrecht vermittelt. Zur Ausbildung gehören auch Exkursionen zum Polizeirevier und der Besuch einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht.