Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt

Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt
von 12. Mai 2023 0 Kommentare

Der Landkreis Saalekreis bittet bei der Baum- und Strauchschnittsammlung darauf zu achten, dass nur zugehörige Abfälle bereitgestellt bzw. entsorgt werden.

 

Zum Baum- und Strauchschnitt gehören nach der Abfallentsorgungssatzung des Saalekreises ausschließlich Schnittreste von Gehölzen. Im Herbst kann zusätzlich Falllaub in kompostierfähigen Behältnissen bei der Straßensammlung bereitgestellt oder an den Wertstoffhöfen und der Annahmestelle entsorgt werden.

Nicht zum Baum- und Strauchschnitt gehören z.B. Schilf, Bambus, Reste von Stauden und „Unkräutern“. Derartiges ist über die Biotonne zu entsorgen oder kann in Kleinstmengen (0,5 m³) oder gegen Entgelt (15,00 € je m³ bzw. 46,28 € [jeweils brutto] je t) an den Wertstoffhöfen der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH in Querfurt, Merseburg / Beuna, Teutschenthal / Bahnhof und Landsberg / Oppin abgegeben werden.

 

Wertstoffhof Beuna, Großkaynaer Straße 1, 06217 Merseburg OT Beuna

 

Wertstoffhof Querfurt, Am Stadtwege 9, 06268 Querfurt

 

Wertstoffhof Oppin, Lilienthal-Straße 3, 06188 Landsberg OT Oppin

 

Wertstoffhof Teutschenthal Bahnhof, Dömikenweg , 06179 Teutschenthal

Annahmezeiten

Montag bis Freitag    7:30 – 18:00 Uhr

Samstag                 9:00 – 12:00 Uhr

Im Rahmen der monatlichen Straßensammlung für Baum- und Strauchschnitt können diese Bioabfälle nur in Kleinstmengen in kompostierfähigen Behältnissen bereitgestellt werden. Zudem können sämtliche Bioabfälle selbst kompostiert werden, wenn eine entsprechende gärtnerische Nutzfläche zur Aufbringung des Komposts zur Verfügung steht.

         

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