Der Landkreis Saalekreis bittet bei der Baum- und Strauchschnittsammlung darauf zu achten, dass nur zugehörige Abfälle bereitgestellt bzw. entsorgt werden.
Zum Baum- und Strauchschnitt gehören nach der Abfallentsorgungssatzung des Saalekreises ausschließlich Schnittreste von Gehölzen. Im Herbst kann zusätzlich Falllaub in kompostierfähigen Behältnissen bei der Straßensammlung bereitgestellt oder an den Wertstoffhöfen und der Annahmestelle entsorgt werden.
Nicht zum Baum- und Strauchschnitt gehören z.B. Schilf, Bambus, Reste von Stauden und „Unkräutern“. Derartiges ist über die Biotonne zu entsorgen oder kann in Kleinstmengen (0,5 m³) oder gegen Entgelt (15,00 € je m³ bzw. 46,28 € [jeweils brutto] je t) an den Wertstoffhöfen der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH in Querfurt, Merseburg / Beuna, Teutschenthal / Bahnhof und Landsberg / Oppin abgegeben werden.
Wertstoffhof Beuna, Großkaynaer Straße 1, 06217 Merseburg OT Beuna
Wertstoffhof Querfurt, Am Stadtwege 9, 06268 Querfurt
Wertstoffhof Oppin, Lilienthal-Straße 3, 06188 Landsberg OT Oppin
Wertstoffhof Teutschenthal Bahnhof, Dömikenweg , 06179 Teutschenthal
Annahmezeiten
Montag bis Freitag 7:30 – 18:00 Uhr
Samstag 9:00 – 12:00 Uhr
Im Rahmen der monatlichen Straßensammlung für Baum- und Strauchschnitt können diese Bioabfälle nur in Kleinstmengen in kompostierfähigen Behältnissen bereitgestellt werden. Zudem können sämtliche Bioabfälle selbst kompostiert werden, wenn eine entsprechende gärtnerische Nutzfläche zur Aufbringung des Komposts zur Verfügung steht.
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