Abendseminar für Vereine – Bußgeld- und Geldauflagenmarketing

von 30. September 2014

Jährlich weisenRichter und Staatsanwälte Vereinen und Verbänden etwa 100 Millionen Euro zu. Systematisches Bußgeld- oder Geldauflagenmarketing kann die Einnahmen aus dieser Quelle steigern, bedarf allerdings einer guten inhaltlichen und zeitlichen Planung zur Ansprache von Richtern und Staatsanwälten. Im Rahmen des Seminars werden rechtliche Grundlagen beleuchtet, aber auch das Vorgehen beginnend vom Eintrag beim Gericht über die Anschreiben bis hin zur Kontaktpflege besprochen. Außerdem wird vorgestellt, welche verwaltungstechnischen Aufgaben mit dem Erhalt von Geldauflagen verbunden sind und berücksichtigt werden müssen.

Das Abendseminar findet in der Freiwilligen-Agentur, Leipziger Str. 37, Eingang über Martinstr. statt.

Interessierte werden um Anmeldung gebeten unter:

Telefon 0345/ 200 28 10,

per E-Mail anfortbildung@freiwilligen-agenturoder online

unterhttp://www.freiwilligen-agentur.de/veranstaltungen/