Bauvertragsrecht und dessen einschneidende Änderungen

von 22. August 2017

Es gilt dann für alle Vereinbarungen, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Den drängendsten Fragen hierzu widmet die IHK deshalb eine spezielle Informationsveranstaltung am 7. September 2017 ab 17.00 Uhr im IHK-Tagungszentrum, Franckestraße 5 in 06110 Halle (Saale).

Das Werkvertragsrecht im BGB wird durch spezielle Vorgaben für Bauverträge, Bauträgerverträge und die neuen Verbraucherbauverträge ergänzt. Dabei soll vor allem der Verbraucherschutz für Bauherren gestärkt werden. Aber auch Änderungen im Recht der Ingenieur- und Architektenverträge sowie zum Umfang der Haftung bei mangelhaften Baumaterialien werden eintreten. Betroffene Betriebe sollten rechtzeitig vorbereitet sein, rät die IHK. „Die neuen Regelungen sind durchaus einschneidend. Die Firmen sind oft verunsichert, wenn es um die künftige Baubeschreibungspflicht des Unternehmers geht, die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit oder das zweiwöchige Widerrufsrecht für Bauherren“, erklärt Dr. Ute Jähner, Geschäftsführerin Recht und Fair Play der IHK Halle-Dessau. „Sie fragen sich auch, wie weit die künftige Möglichkeit des Kunden gehen wird, nachträglich Änderungen am Auftragsumfang zu verlangen, oder was wohl ein wichtiger Grund für eine Vertragskündigung sein soll“, so Jähner weiter. Diese und weitere Themen wird der Fachanwalt für Baurecht, Dr. Ralf Kleemann, aus Halle (Saale) praxisnah und verständlich behandeln.

Eine Teilnahme an der kostenfreien Veranstaltung ist für IHK-Mitglieder nach vorheriger Anmeldung bis zum 1. September 2017 unter der Telefonnummer 0345 2126-226 oder per E-Mail an vschneider@halle.ihk.de möglich.