Bürgerberatung für Betroffene von SED-Unrecht

von 7. September 2016

Nächster Sprechtag ist:

wann: am Mittwoch, 14. September 2016, von 9 bis 17 Uhr
wo: im Stadthaus, Kleiner Festsaal Marktplatz, 06108 Halle/Saale

Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:

• zu Unrecht Inhaftierte,
• Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
• Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
• Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
• Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehö-rige von Opfern,
• Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
• Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.

Es können Anträge auf Einsicht in die Stasi-Akten gestellt werden. Hierzu ist der Personalausweis vorzulegen.
Weiterhin erfolgt eine Beratung zu:

• Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung),
• monatlichen Zuwendung („Opferrente“),
• Kinderheimen,
• Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.

Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Bereits seit mehreren Jahren nehmen durchschnittlich 40 Besucherinnen und Besu-cher die Termine wahr, weshalb eine rege Nachfrage erwartet wird. Unter-stützt werden die Beratungstage von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur.

Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabi-litierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungs-rechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:

Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politi-scher Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtli-chen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haft-zeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese „Opferrente“ kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde, und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z. B. mit gesundheitlichen Folge-schäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung ei-ne monatliche Ausgleichszahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.