Nächster Sprechtag ist:
wann: am Donnerstag, 01. September 2016, von 9 bis 17 Uhr
wo: im Zeit-Geschichte(n) e. V. – Verein für erlebte Geschichte
Große Ulrichstraße 51, 06108 Halle/Saale (Kulturinsel)
Straßenbahn-Haltestelle neues theater, Eingang über Schulstraße
Da die Beratung in Einzelgesprächen erfolgt, ist eine vorherige Anmeldung zwingend erforderlich.
Die Gesprächstermine werden von der Behörde der Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen vergeben:
unter Telefon 0391 / 567 50 51
oder per Fax 0391 / 567 50 60.
Das Beratungsangebot richtet sich an Menschen, die bis heute in vielfältiger Weise unter verübtem Unrecht durch den SED-Staat leiden, insbesondere an:
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zu Unrecht Inhaftierte,
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Betroffene von Zersetzungsmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes,
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Personen, die Repressalien in Beruf oder Ausbildung ausgesetzt waren,
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Betroffene, die Eingriffe in Eigentum und Vermögen erfuhren,
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Verschleppte und deren Angehörige sowie Hinterbliebene und Angehörige von Opfern,
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Personen, die nach Akteneinsicht eine Retraumatisierung erlitten,
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Angehörige von offiziellen und inoffiziellen Mitarbeitern des MfS.
Es erfolgt eine Beratung zu
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Anträgen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen (strafrechtliche, verwaltungsrechtliche, berufliche Rehabilitierung)
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monatlichen Zuwendung (Opferrente)
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Kinderheimen
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Anträgen nach sowjetischer Inhaftierung/Internierung.
Seit mehreren Jahren ist ein anhaltendes Interesse Betroffener an dem Gesprächsangebot zu verzeichnen, weshalb erneut mit einer regen Nachfrage nach den Gesprächsterminen gerechnet wird.
Weitere Sprechtage der Landesbeauftragten beim Verein Zeit-Geschichte(n) sind bis Jahresende 2016 am: 06. Oktober, 03. November und 01. Dezember.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen:
Die strafrechtliche Rehabilitierung ist für Betroffene möglich, wenn sie aufgrund politischer Verfolgung oder sachfremder Zwecke verurteilt oder außerhalb einer gerichtlichen beziehungsweise behördlichen Anordnung inhaftiert wurden. Ab 180 Tagen Haftzeit gibt es eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer. Diese Opferrente kann seit 1. Januar 2015 bis zu 300 Euro monatlich betragen.
Zudem besteht ein Anspruch auf berufliche Rehabilitierung, wenn beispielsweise aus politischen Gründen ein Arbeits- oder Studienplatz verloren ging bzw. verwehrt wurde und dies Nachteile in der Rentenversicherung zu Folge hat. Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung ist möglich bei Verwaltungsunrecht, z.B. mit gesundheitlichen Folgeschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Rahmen der Rehabilitierung eine monatliche Ausgleichs[-]zahlung in Höhe von bis zu 214 Euro erfolgen, für Rentner von 153 Euro.
Weitere Informationen:
Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheits[-]dienstes
der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt
Klewitzstraße 4
39112 Magdeburg,
Tel.:0391 / 5 67-50 51
Fax: 03 91 / 5 67-50 60
E-Mail: lstu@justiz.sachsen-anhalt.de