Deutschlands Ringen mit den Verordnungen zum Onlineglücksspiel

von 14. Dezember 2017

Deutschlands Ringen mit den Verordnungen zum Onlineglücksspiel

Die Verordnungen zum Glücksspiel sind in Deutschland seit langer Zeit eine Grauzone, insbesondere deshalb, weil jedes Bundesland seinen eigenen Vorschriften folgt. Durch eine Reihe von Verträgen zwischen den Ländern hat der Bund versucht, seine Politik zu vereinheitlichen. Das Ganze schritt jedoch nur langsam voran.

Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland beschäftigte sich mit Glücksspielen aller Art, sowohl online als auch offline, aber das Gebiet des Onlineglücksspiels erwies sich als besonders problematisch. Die deutschen Schwarz- und Graumärkte im Bereich der Online-Casinos generieren jährlich schätzungsweise rund 885 Millionen Euro, weshalb klare Verordnungen sowohl für die erzielten Gewinne als auch für den Schutz der Spieler von hoher Bedeutung ist.

Drei Versionen des Glücksspielvertrags

Die ursprüngliche Fassung des Glücksspielstaatsvertrags trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Ministerpräsidenten der Länder hatten seiner Gültigkeit über den 31. Dezember 2011 hinaus nicht zugestimmt, sodass er nach diesem Datum nicht mehr in Kraft war. Die wesentlichen Bestimmungen dieses ersten Vertrages wurden in jedem Bundesland mit Ausnahme von Schleswig-Holstein bis zur Unterzeichnung eines neuen Vertrags beibehalten. Die erste Änderung des Glücksspielstaatsvertrags trat 2012 in Kraft. Dieser einfach als Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag bekannte Vertrag war als experimentelle Studie zur Regulierung von Onlinewetten gedacht. Er war jedoch von Anfang an mit Problemen behaftet.

Zu den größten Kritikpunkten am Ersten Vertrag gehört, dass so wenige Lizenzen erteilt wurden. Es sollten lediglich 20 Lizenzen ausgestellt werden und Betreiber, deren Lizenzanträge verweigert wurden, legten Rechtsmittel ein. Der Europäische Gerichtshof kam schließlich zu dem Schluss, dass die nicht lizenzierten Betreiber nicht bestraft werden können, da das Genehmigungsverfahren nicht dem Europäischen Recht entsprochen habe. Die 20 Lizenzen wurden nie vergeben und alles blieb unklar.

Beim Zweiten Glücksspielstaatsvertrag hat die deutsche Politik versucht, ihre früheren Fehler noch einmal anzugehen. Jetzt können bis zu 40 Sportwettenanbieter statt nur 20, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen, eine Lizenz erhalten. Der Fokus auf Einnahmen liegt schon näher an der besonderen Bedeutung von Spiellerrechten, auch wenn Kritiker argumentieren, dass dies immer noch nicht ausreiche. Auch wenn die 35 internationalen Betreiber, die eine Lizenz beantragt haben, mit dem neuen Vertrag abgedeckt sind, bleibt nur sehr wenig Platz für neue Wettanbieter.

Onlinecasinos mit Sitz in Deutschland immer noch nicht erlaubt

Auch wenn der Bereich der Online-Sportwetten immer noch sehr eingeschränkt ist und die Vorschriften für Wettanbieter nur sehr langsamen Fortschritt verzeichnen, ist die Situation hier immer noch viel besser als für deutsche Online-Casinos. Es wurden keine offiziellen Bestimmungen für Online-Casinoglücksspiel erlassen, was die Spieler davon abhalten könnte, sich überhaupt für die verfügbaren Sportwetten-Optionen zu entscheiden, da ihre Möglichkeiten insgesamt deutlich begrenzter wären als bei den internationalen Websites, die vollständige Freiheit genießen. Deutschlands niedrige Punktzahl beim jüngsten Channeling-Index, einem Maß für die Fähigkeit der Regierung, die Spieler davon zu überzeugen, gesetzlich nicht regulierte Optionen zugunsten regulierter Optionen abzulehnen, lässt ebendies stark vermuten. Die offizielle Prüfung des Zweiten Vertrags durch das Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) kommt zu ähnlichen Ergebnissen und empfiehlt neben vielen anderen Stimmen eine kulantere Regulierung, um mehr Spieler und bessere Investitionen anzuziehen und so den Wohlstand zu fördern.

Die Zukunft bleibt weiterhin unklar

Im Oktober 2017 kam es in Deutschland zu einer wesentlichen Entwicklung der Online-Glücksspielsaga in Form einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Ungleichbehandlung von Online-Casinos und Sportwetteneinrichtungen wurde als mit dem verfassungsrechtlichen und europäischen Recht vereinbar angesehen. Ungeachtet der Probleme mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde daher erwartet, dass er am 1. Januar 2018 in Kraft tritt.

Ein neues Hindernis tauchte jedoch auf, als einige Staaten die in dem Dokument verwendete Sprache beanstandeten, denn damit der Vertrag verabschiedet werden kann, müssten sie alle zustimmen. So hat beispielsweise die neu gewählte Regierung Schleswig-Holsteins angekündigt, den Vertrag nicht umzusetzen und stattdessen ein eigenes, bereits eingeführtes Glücksspielgesetz zu verabschieden, das in Deutschland betriebene Online-Casinos sowie Dienste, die Online-Poker und -Sportwetten anbieten, legalisiert.

Einige Teile des Zweiten Vertrages weisen auf eine Bewegung in diese Richtung hin, jedoch in einem frustrierend langsamen Tempo; Glücksspielorganisationen müssen darüber berichten, als wie wirksam Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten sich erweisen, und wurden zudem gebeten, darüber nachzudenken, wie der Online-Glücksspielsektor des Landes reguliert werden kann. Bei allen aktuell vorliegenden Problemen bleibt abzuwarten, was die deutschen Regulierungsbehörden als nächstes tun werden.