Fristverlängerung für die Steuerklärung 2020

von 6. Oktober 2021

Über die Onlineplattform Mein ELSTER (www.elster.de) kann die Steuererklärung einfach sowie schnell erstellt und eingereicht werden. Mit Mein ELSTER stehen sämtliche Serviceleistungen der Steuerverwaltung jederzeit und von überall abrufbar zur Verfügung.

Steuerpflichtige profitieren von diesen Vorteilen:

  • Dank vorausgefüllter Steuererklärung können die dem Finanzamt elektronisch vorliegenden Daten direkt in die Steuererklärung übernommen werden. Dazu gehören der Abruf von Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld), Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Versicherungsbeiträgen.

  • Nutzerinnen und Nutzer können sich über eine unverbindliche Steuerberechnung vorab zeigen lassen, mit welchem steuerlichen Ergebnis sie rechnen können.

Hintergrund:

Bei Steuerpflichtigen, die einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder eine andere zur Beratung befugte Person mit der Erstellung der Steuer- bzw. Feststellungserklärung beauftragt haben, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für das Kalenderjahr 2020 erst am 31. Mai 2022 (aufgrund des Wochenendes am
2. Mai 2022). Für beratene Land- und Forstwirte mit vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr endet sie grundsätzlich erst am 31. Oktober 2022. Da dies ein Feiertag ist, endet die Frist erst mit Ablauf des 01. November 2022.

Mein ELSTER ist die von der Steuerverwaltung kostenfrei zur Verfügung gestellte Onlineplattform. Sie ist barrierefrei und vereint sämtliche digitale Dienste der deutschen Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung bietet mit Mein ELSTER gerade in der aktuellen Zeit einen sicheren, kontaktlosen sowie flexiblen Weg mit dem Finanzamt vor Ort zu kommunizieren.

Hilfe für die erste Registrierung bieten die Videoanleitungen auf www.elster.de unter „Presse und Medien“.